In der andauernden Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Reich und den Junkers-Flugzeugwerken hat die Direktion in Dessau nun eine offizielle Erklärung herausgegeben.[1] Wie die Deutsche Allgemeine Zeitung berichtet, weisen die Werke die in der Öffentlichkeit erhobene Behauptung, das Unternehmen kämpfe um staatliche Gelder, entschieden zurück.[1] Die Werksleitung betont in dem Schreiben, man habe vom Reich „nie Subventionen verlangt“.[1] Eine staatliche Unterstützung werde sogar aus grundsätzlichen Erwägungen strikt abgelehnt, da man die unweigerlich daraus resultierende Abhängigkeit fürchte.[1]
Der Kern des Streites liegt demnach auf einer gänzlich anderen juristischen Ebene.[1] Nach dem Willen beider Parteien soll der Präsident des Reichsgerichts, Dr. Simons, als Gutachter die grundlegenden rechtlichen Fragen klären.[1] Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, ob das Reich gegenüber Professor Junkers zu materiellen Lasten und zur Übernahme von Risiken aus dem bestehenden Vertragsverhältnis verpflichtet ist.[1] Es ist zudem zu prüfen, ob der wirtschaftliche Zusammenbruch der Dessauer Anlagen durch dieses Vertragsverhältnis verursacht wurde. Daraus ergibt sich die weitere Frage, ob das Reich deshalb die volle Verantwortung dafür tragen muss.[1]
Demgegenüber stellt sich das Reichsverkehrsministerium auf einen abweichenden Standpunkt.[1] Nach Angaben des Ministeriums handele es sich bei der Angelegenheit keineswegs um einen einklagbaren Wert, sondern vielmehr um eine fiktive Forderung, der überhaupt kein rechtsgültiger Vertrag zugrunde liege.[1] Das Ressort habe sich lediglich auf mehrfaches Drängen von Professor Junkers bereit erklärt, die gutachterliche Äußerung des Reichsgerichtspräsidenten einzuholen.[1] Diese Antwort dürfe jedoch keinesfalls dazu führen, dem Unternehmen neue Großbeträge zuzuführen.[1]
Der Konflikt gipfelt schließlich in der zukünftigen Betriebsgröße: Professor Junkers verlangt vom Reich die Aufrechterhaltung des Werkes, das gegenwärtig auf eine Belegschaft von 2000 Mann zugeschnitten ist.[1] Angesichts der enormen Schuldenlast von 17,5 Millionen Mark hält das Ministerium dies jedoch für unmöglich.[1] Die Produktionsstätte könne lediglich in einem deutlich kleineren Umfang aufrechterhalten werden.[1] Die grundsätzliche Disposition soll dabei bestehen bleiben, um jederzeit wieder größere Aufträge in Angriff nehmen zu können.[1]