Die Frage der parlamentarischen Immunität des deutschnationalen Abgeordneten Reinhold Wulle wird in den kommenden Tagen den Reichstag beschäftigen.[1] Wie aus parlamentarischen Kreisen verlautet, liegt dem Immunitätsausschuss ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Genehmigung zur Strafverfolgung vor.[2] Die Angelegenheit wird voraussichtlich Anlass zu einer scharfen politischen Auseinandersetzung geben, da sie grundsätzliche Fragen des Abgeordnetenrechts berührt.[1]
Grundlage des Antrags sollen Äußerungen Wulles sein. Er soll diese im Rahmen einer politischen Versammlung getätigt haben.[2] Dem Vernehmen nach wird ihm die Beleidigung von Mitgliedern der Reichsregierung zur Last gelegt.[1] Während die Fraktionen der Sozialdemokraten und der demokratischen Mitte einer Aufhebung der Immunität in solchen Fällen zumeist zustimmen und damit den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz betonen, ist aus den Reihen der Deutschnationalen und der Völkischen mit entschiedenem Widerstand zu rechnen.[2] In diesen Kreisen wird das Vorgehen der Justiz vielmehr als Versuch angesehen, die politische Opposition zum Schweigen zu bringen.[1]
Der Ausschuss für die Prüfung der Wahlen und der Immunität wird seine Empfehlung nach Prüfung des Sachverhaltes dem Plenum des Reichstages vorlegen.[2] Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung der Strafverfolgung obliegt dann der Abstimmung im gesamten Hause.[1]