Die preußische Staatsregierung hat sich zu dem Zwischenfall mit der Freien Stadt Lübeck in einer amtlichen Mitteilung erneut geäußert.[1] Anlass ist eine Entgegnung in den Lübeckischen Anzeigen. Diese nimmt Bezug auf die Darstellung einer Unterredung zwischen dem preußischen Ministerpräsidenten und dem lübeckischen Gesandten vom 21. Mai.[1] Mehrere Zeitungen griffen die lübeckische Version auf und stellten daraufhin die Wahrhaftigkeit des Ministerpräsidenten infrage. Aus diesem Grund sah sich die preußische Regierung zu einem, wie es heißt, „Schlusswort“ veranlasst.[1]

Dem amtlichen Bericht zufolge habe der preußische Ministerpräsident in dem Gespräch unzweideutig klargestellt, dass er die Angelegenheit des Herrn Dr. Neumann als eine private betrachte.[1] Es habe demnach keine Veranlassung bestanden, den Senat der Stadt Lübeck in die Sache hineinzuziehen.[1] Folglich könne die von lübeckischer Seite verbreitete Erklärung nicht zutreffen, der Ministerpräsident bedauere die „Übergehung“ des Senats.[1] Eine solche Äußerung hätte im Widerspruch zu seiner grundsätzlichen Auffassung gestanden.[1]

Der Ministerpräsident habe jedoch eingeräumt, dass es angebracht gewesen wäre, den lübeckischen Gesandten über den Vorgang zu informieren.[1] Dass dies in der Eile der Ereignisse unterblieben sei, habe er dem Gesandten gegenüber bedauert.[1] Aus der preußischen Mitteilung geht ferner hervor, dass der Staatssekretär des Staatsministeriums in einem Telefongespräch einer Veröffentlichung der Unterredung grundsätzlich zugestimmt habe, ohne jedoch den genauen Wortlaut des lübeckischen Berichtes vorab zur Kenntnis erhalten zu haben.[1]