Die österreichische Regierung hat dem Nationalrat eine Novelle zum Gesetz über die Arbeitslosenversicherung vorgelegt, da die derzeitige Regelung Ende Juni ausläuft.[1] Die parlamentarische Beratung des Entwurfs gestaltet sich jedoch schwierig. Die Sozialdemokraten lehnen die vorgeschlagenen Änderungen ab und fordern eine unveränderte Verlängerung des alten Gesetzes.[1] Angesichts der drohenden Gesetzeslücke suchte am Montag eine Abordnung der christlichen Gewerkschaften unter Führung des Bundesrates Dr. Hemala den Bundeskanzler Dr. Ramek sowie den Bundesminister für soziale Verwaltung, Dr. Resch, auf. Sie wiesen auf die Notwendigkeit einer ununterbrochenen Fortzahlung der Unterstützungen hin.[2]

Der Regierungsentwurf zielt darauf ab, die schwer leidende Privatwirtschaft zu entlasten und Missbrauch der Unterstützung entgegenzutreten.[1] Minister Dr. Resch erklärte dazu, der Standpunkt der Regierung sei nicht, die außerordentlichen Maßnahmen einzustellen.[2] Vielmehr gehe es darum, das Gesetz zu erhalten und nur solche Reformen durchzuführen, die im Interesse der gesamten Arbeitslosenversicherung notwendig seien.[2]

Die Novelle sieht vor, die eigentliche Versicherungsleistung auf eine Dauer von 30 Wochen zu begrenzen.[1] Für besonders Bedürftige soll im Anschluss eine „Notstandsaushilfe“ gewährt werden. Deren Höhe soll jedoch auf höchstens 80 Prozent der ordentlichen Unterstützung beschränkt werden, während sie bisher 90 Prozent betrug.[1] Die Bezugsdauer dieser Aushilfe ist nach Alter und Familienstand gestaffelt.[1] Arbeitslose über 50 Jahre, die am schwersten eine neue Anstellung finden, könnten die Notstandsaushilfe für zweieinhalb Jahre erhalten. Dadurch erhöht sich die Gesamtdauer des Leistungsbezugs auf bis zu drei Jahre.[1]

Auch die Finanzierung soll neu geordnet werden.[1] Während die ordentliche Versicherung allein durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gedeckt wird, sollen die Kosten der Notstandsaushilfe geteilt werden. Die eine Hälfte tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen, also je einem Sechstel, von Bund, Ländern und Gemeinden übernommen.[1] Für das laufende Jahr 1926 wird bei durchschnittlich 180.000 Arbeitslosen mit einem Gesamtaufwand von etwa 144 Millionen Schilling gerechnet.[1]

Bundeskanzler Dr. Ramek versicherte der Gewerkschaftsabordnung, dass der Nationalrat die Angelegenheit dringlich behandeln werde.[2] Es werde in jedem Fall Vorsorge getroffen, damit eine Unterbrechung der Unterstützungsmaßnahmen nicht eintrete.[2]