Das erste Kapitel über die lange umstrittenen Wahlen der nichtständigen Ratsmitglieder wurde in der Nachmittagssitzung der Völkerbundversammlung endgültig abgeschlossen. Der von dem schweizerischen Bundesrat Motta vertretene Plan der Ratsreform und des modifizierten Wahlmodus passierte das Plenum reibungslos.[1][2] Da der amtierende Präsident Nintschitsch kurzerhand feststellte, dass keine Einwendungen erhoben worden seien, wurde die Vorlage stillschweigend und einstimmig angenommen.[1][3] Damit hat die Vollversammlung von dem Recht Gebrauch gemacht, das Wahlreglement für die nichtständigen Sitze mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit festzusetzen.[4] Der Vorwärts charakterisierte die vorangegangene, zwei Sitzungen füllende Aussprache über die Ausschussbeschlüsse als eine lange und überflüssige Debatte.[5]

Die nun beschlossene Reform sieht vor, dass künftig neun nichtständige Mitglieder gewählt werden. Von diesen ziehen jeweils drei für ein Jahr, drei für zwei Jahre und drei für volle drei Jahre in den Rat ein.[4] Über die Anträge auf Wiederwählbarkeit wird künftig in einem besonderen Wahlakt entschieden; dieses Privileg kann höchstens drei Kandidaten verliehen werden.[4] Dem Pariser Figaro zufolge befriedigt dieses System der Drittel-Erneuerung zwei wesentliche Bedürfnisse der internationalen Staatengemeinschaft: einerseits das Verlangen, nacheinander eine möglichst große Zahl von Staaten in den Völkerbundrat aufzunehmen, und andererseits das Gebot der diplomatischen Kontinuität.[6] Nach Ablauf eines Mandats bleibt ein Staat regulär für drei Jahre nicht wählbar, sofern die Versammlung keine Ausnahme gewährt.[6]

Die Debatte war zwar kurz, zeigte jedoch deutlich die tiefen Risse, die das Problem der Ratssitze im vergangenen Jahr aufgeworfen hatte. Der dänische Außenminister Graf Moltke brachte das Ergebnis der Verhandlungen auf den Generalnenner: Nun müsse ein Geist internationaler Zusammenarbeit herrschen, und auf persönliche Wünsche sei zu verzichten.[1] Er machte keinen Hehl daraus, dass sein Land die stärkere Vermehrung der Ratsmitglieder nur mit erheblichen Bedenken aufnehme und Dänemark stets das reine Turnussystem empfohlen habe; dennoch billige er den Kompromiss, um die Völkerbundkrise endgültig zu lösen.[4][3]

Weitaus forscher trat der chinesische Delegierte Tschu (Zhao Xinzhun) auf. Er formulierte die Wünsche für den asiatischen Kontinent.[1] Er betonte, dass der Entwurf endlich der alten Forderung Chinas nach einer angemessenen Berücksichtigung der geografischen Verhältnisse Rechnung trage und verlangte offen ein dreijähriges Mandat für sein Land.[4][3] Tschu war der einzige Redner, der seine Ausführungen mit einer offenen Kandidatur verband.[3]

Die Frage, ob und wie geografische Gruppen bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden sollten, führte zu scharfen Kontroversen. Sir George Foster trat als Vertreter Kanadas ans Rednerpult und wandte sich entschieden gegen die Einführung fester Regeln für eine kontinentale Verteilung der nichtständigen Sitze.[3] Er stellte klar, dass die englischen Dominions, obwohl sie eine geschlossene Gruppe darstellten, keinen kollektiven Anspruch erheben würden.[3] Im Anschluss legte der irische Außenminister Desmond Fitzgerald offiziell die Kandidatur des Irischen Freistaates vor.[7] Zudem sandte er eine diplomatische Note an die britische Delegation, in der er um Unterstützung für Irland bat. Gleichzeitig lehnte er die Zuteilung von Sitzen an bestimmte Staatengruppen kategorisch ab. Er forderte, dass die Versammlung ihre absolute Souveränität unterstreichen müsse.[7][3] Der belgische Delegierte de Brouckère verteidigte den Entwurf gegen die Kritiker. Er erklärte unter dem Beifall des Plenums, dass die Inhaber eines Ratssitzes sich ausschließlich als Vertreter der Kollektivinteressen des Völkerbundes und nicht als Wahrer eigener nationaler Interessen betrachten müssten.[3]

Unmittelbar vor dem Wahlakt spielten sich hinter den Kulissen erhebliche diplomatische Manöver ab. Das Werben der Kandidaten um die Stimmen der Delegationen setzte sich bis in die Abendstunden fort und fand auch bei den offiziellen Empfängen seine Fortsetzung.[1] Die Situation war von nationalen Prestigerücksichten geprägt.[1] Ein Schreiben der uruguayischen Delegation veranschaulichte die Spannungen innerhalb der lateinamerikanischen Staatengruppe.[1] Nach Angaben der Deutschen Allgemeinen Zeitung teilte Uruguay mit, die Völkerbundversammlung müsse bei der Wahl der Ratsmitglieder volle Freiheit haben, die durch keine Gruppe imperativ eingeschränkt werden dürfe.[8] Uruguay betrachte die Beratungen der südamerikanischen Staaten nur als lockeren Gedankenaustausch, zumal von zwanzig südamerikanischen Republiken lediglich zwölf in Genf vertreten seien; Staaten wie Argentinien, Mexiko oder Brasilien blieben fern.[8]

Der eigentliche Wahlakt begann am Donnerstagvormittag um 10.30 Uhr im Reformationssaal.[8] Der Präsident ersuchte den italienischen Senator Scialoja und den japanischen Grafen Ishii, das Amt der Wahlprüfer zu übernehmen, während sich Generalsekretär Sir Eric Drummond neben der Urne aufstellte.[8] Je ein Vertreter der anwesenden Delegationen defilierte an der Urne vorbei.[8] Als bei der alphabetischen Aufrufung der Buchstabe „A“ für „Allemagne“ erreicht wurde, trat Reichsaußenminister Gustav Stresemann vor und gab zum ersten Mal in der Geschichte des Völkerbundes die Stimme für das Deutsche Reich ab.[8]

An der Abstimmung nahmen insgesamt 49 Staaten teil; die absolute Mehrheit lag somit bei 25 Stimmen.[8] Die Ergebnisse bestätigten erstaunlich genau eine bereits am Vorabend kursierende inoffizielle Liste der britischen Delegation, die offenbar als Leitfaden diente.[1] Im Wahlgang über die dreijährigen Mandate entfielen 44 Stimmen auf Polen, 41 auf Chile und 30 auf Rumänien.[8] Damit war diesen drei Staaten ein langfristiger Sitz gesichert.[8] Für die zweijährigen Sitze setzten sich Kolumbien und Holland mit je 47 Stimmen sowie China mit 34 Stimmen durch.[8] Die einjährigen Sitze erhielten Salvador, Belgien und die Tschechoslowakei.[8]

Wie der Nieuwe Rotterdamsche Courant berichtet, war besonders die Kandidatur des tschechoslowakischen Außenministers Benesch an die Wahl Rumäniens gekoppelt.[9] Benesch hätte demnach seine eigene Wahl nicht angenommen, wenn Rumänien durchgefallen wäre.[9] Anschließend an die Verteilung der Mandatsdauern musste die Versammlung über die Frage der Wiederwählbarkeit beraten. Zu diesem Zeitpunkt lag als einziges offizielles Gesuch im Sinne der neuen Bestimmungen lediglich dasjenige Polens vor.[8] Der norwegische Delegierte Hambro reichte währenddessen einen Antrag ein, künftig einen Entwurf für ein Proportional-Wahlverfahren für die nichtständigen Ratssitze auszuarbeiten. Dieser wurde der Geschäftsordnungskommission zur weiteren Prüfung überwiesen.[3]