Washington, 31. März.
Im amerikanischen Repräsentantenhaus hat der republikanische Abgeordnete Ogden Mills am Montag einen Gesetzentwurf über die Freigabe des beschlagnahmten deutschen Privateigentums eingebracht, der die ausdrückliche Unterstützung der Regierung genießt.[1] Die Vorlage folgt im Wesentlichen dem sogenannten Mellon-Plan, bringt jedoch für die deutschen Beteiligten günstige Abweichungen.[1] Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass an die Stelle der ursprünglich geplanten Ausgabe fünfprozentiger Schuldverschreibungen nunmehr Barzahlungen des amerikanischen Schatzamtes treten sollen.[1] Der Treuhänder für das ehemals feindliche Vermögen wird angewiesen, das beschlagnahmte Eigentum auf Antrag in dem Zustand herauszugeben, wie es sich durch Verwaltung und Liquidation in den vergangenen Jahren entwickelt hat.[1] Antragsberechtigt ist dabei grundsätzlich nur der ehemalige Eigentümer.[1][2]
Von der Rückgabe bleibt das Eigentum des Deutschen Reiches ausdrücklich ausgeschlossen.[1][3] Für die Fortnahme von Schiffen und Funkstationen ist eine angemessene Geldentschädigung vorgesehen, wobei der Wert vom 2. Juli 1921 — dem Tag der amerikanischen Friedensproklamation — zugrunde gelegt wird.[1][2] Ein Ersatz für die bloße Benutzung der Schiffe durch die Vereinigten Staaten wird nicht gewährt.[1] Wie das Berliner Tageblatt aus dem Weißen Haus meldet, billigt der amerikanische Präsident die Fassung des Entwurfs als die vorerst beste Lösung, schließt aber weitere Verbesserungen im Laufe der parlamentarischen Beratungen nicht aus.[4] Die endgültige Entscheidung über den Entwurf wird im Laufe des Mais erwartet.[3] Dennoch könnten im Senat noch erhebliche Schwierigkeiten drohen, da deutschfeindliche Kreise offenbar eine Verzögerung durch Obstruktion beabsichtigen.[1]
In der deutschen Öffentlichkeit wird das Vorhaben aufmerksam und überwiegend positiv aufgenommen. Nach Angaben der Sächsischen Staatszeitung erkennt man deutscherseits die Bemühungen der amerikanischen Regierung an, eine rechtsförmliche Lösung zu finden und das Prinzip der Unantastbarkeit des Privateigentums zu wahren.[1] Dieser Grundsatz ist für Washington von erheblicher Bedeutung, da amerikanische Finanzkreise mittlerweile private Kredite in Höhe von über einer Milliarde Dollar in die deutsche Wirtschaft investiert haben.[1]
Der wirtschaftliche Nutzen der Eigentumsfreigabe für Deutschland ist beträchtlich. Laut dem Westfälischen Merkur fließen der heimischen Wirtschaft dadurch Werte zu, die für die Vertiefung der beiderseitigen Handelsbeziehungen unerlässlich sind.[5] Auch der Vorwärts betont, dass trotz eines teilweisen Verbleibs der Gelder im Ausland mit einer fühlbaren Erleichterung des deutschen Kapitalmarktes zu rechnen sei, was letztlich eine verbesserte Beschäftigung in der Industrie ermöglichen werde.[3] Die deutschen Verbindlichkeiten an Amerika, die in dem Entwurf auf etwa 180 Millionen Dollar beziffert werden, fallen gegenüber den Gesamtforderungen der übrigen Alliierten kaum ins Gewicht.[1] Der stellvertretende Sekretär im Schatzamt, Winston, bezeichnete den Gesetzentwurf folglich als einen weitreichenden Schritt zur Wiederherstellung geordneter weltweiter Verhältnisse.[1]