Der Münchener Hellseherprozess gegen Claire Reichart fand am gestrigen Freitag ein unerwartet rasches Ende und schloss mit der Verurteilung der Angeklagten zu einer Geldstrafe.[1] Wie die Badische Presse berichtet, stützte sich das Gericht bei seinem Urteil auf den sogenannten Gauklerparagrafen. Dieser verbietet im Freistaat Bayern die Annahme von Geld für derartige Tätigkeiten strikt.[1] Im Laufe der Beweisaufnahme bestätigte die Zeugin Huber, dass die Angeklagte bereits 1916 blutige Straßenkämpfe in der bayerischen Landeshauptstadt vorausgesagt habe.[1] Auch der Sachverständige Dr. Dietrich, der sich wissenschaftlich mit Telepathie befasst, räumte ein, dass Reicharts Wahrnehmungen überwiegend zutreffend seien.[1] Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, die Frage der tatsächlichen hellseherischen Befähigung sei für die Schuldfrage unerheblich; entscheidend sei allein die finanzielle Vergütung. Er bescheinigte der Angeklagten jedoch guten Glauben.[1] Rechtsanwalt Dr. Götz, der Verteidiger Reicharts, bezeichnete die bayerische Gesetzeslage als rückständig und wies auf die besondere Situation hin, dass eine Verurteilung wegen einer solchen Tätigkeit im nahegelegenen württembergischen Ulm unmöglich wäre.[1]
Justizkuriosum: Hellseherin Claire Reichart in München verurteilt
Geldstrafe wegen Verstoßes gegen den Gauklerparagrafen — Verteidigung rügt bayerische Ausnahmegesetzgebung
München, 10. April.
Historische Einordnung
Der sogenannte 'Gauklerparagraph' (Art. 62 des Bayerischen Polizeistrafgesetzbuches) war eine juristische Besonderheit des Freistaats Bayern, die Wahrsagerei, Hellsehen und Astrologie gegen Bezahlung unter Strafe stellte. Während das übrige Deutsche Reich im Zuge der Weimarer Verfassung eine liberalere Haltung zu okkulten Praktiken einnahm, hielt Bayern an dieser restriktiven Regelung fest. Solche Prozesse zogen oft großes Medieninteresse auf sich und wurden von Kritikern als Beweis für die gesellschaftliche und juristische Rückständigkeit Bayerns gewertet.
- Badische Presse (Deutsche Digitale Bibliothek) 1926-04-10