Im vielbeachteten Verfahren wegen übler Nachrede in Zusammenhang mit der Finanzierung der Nationalsozialisten ist nun das Urteil gesprochen worden.[1] Wie die Badische Presse unter Berufung auf die richterliche Entscheidung berichtet, hob die zuständige Kammer in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich hervor, dass auch in diesem Prozess der Wahrheitsbeweis nicht erbracht worden sei.[1] Es konnte demnach vor Gericht nicht belegt werden, dass Adolf Hitler französische Gelder erhalten habe.[1] Bereits in einem früheren Verfahren war ein entsprechender Nachweis gescheitert.[1]

Trotz des fehlenden Wahrheitsbeweises sah das Gericht jedoch davon ab, eine Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten zu verhängen.[1] Die Richter begründeten diese milde Entscheidung damit, dass sich die unter Anklage stehende Zeitungsüberschrift auf eine unsachgemäße Berichterstattung des Münchener Telegrafen-Verkehrs (MTV) gestützt habe.[1] Die mangelhafte Arbeitsweise der Nachrichtenagentur wirkte sich damit in erheblichem Maße strafmildernd zugunsten der Angeklagten aus.[1]