Die parlamentarischen Bemühungen um eine endgültige Regelung der Fürstenabfindung sind vorerst in eine Sackgasse geraten.[1] Wie der Westfälische Merkur meldet, hat der Rechtsausschuss des Reichstages seine Verhandlungen abgebrochen. Zuvor war der erste Absatz des zweiten Paragrafen des dritten Kompromissentwurfs abgelehnt worden.[1] Formell soll auf Betreiben des deutschnationalen Abgeordneten Lohmann am Samstagnachmittag noch eine weitere Sitzung anberaumt werden.[1] Hinter den Kulissen bemühen sich die Regierungsparteien nun intensiv darum, den Entwurf so zu ändern, dass Sozialdemokraten und Deutschnationale entweder zustimmen oder sich enthalten. Nur so kann jene Zweidrittelmehrheit erreicht werden, die für dieses verfassungsändernde Gesetz zwingend erforderlich ist.[1] Ob sich diese Hoffnung erfüllt, bleibt in parlamentarischen Kreisen umstritten.[1]
Unmittelbar nach dem Abbruch der Ausschusssitzung berief der Reichskanzler eine Besprechung mit den Vertretern der Koalition ein, um die verbliebenen Möglichkeiten zur Mehrheitsbeschaffung auszuloten.[1] Von entscheidender Bedeutung für das weitere Schicksal der Vorlage ist jedoch die Haltung der Länder. Insbesondere Preußen und Thüringen, die an der Reichsgesetzgebung ein grundlegendes Interesse haben, spielen hierbei eine zentrale Rolle.[1] Dem Vorwärts zufolge empfing der Reichskanzler heute den preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun sowie den preußischen Finanzminister Höpker-Aschoff zu einer eingehenden Unterredung.[2] Das sozialdemokratische Blatt stellt fest, dass der dritte Kompromissentwurf die Bedenken der preußischen Staatsregierung in keiner Weise ausräumt.[2] Ein Gesetzgebungswerk, das sowohl auf den Widerstand der politischen Linken als auch auf die Ablehnung des größten deutschen Landes stößt, wird als politisch nicht durchsetzbar angesehen. Zumal unklar bleibt, wie überhaupt eine parlamentarische Mehrheit zustande kommen soll.[2]
In den Fraktionen ist man sich bewusst, dass ein Abfindungsgesetz seinen Zweck nur dann erfüllen kann, wenn es den Vorstellungen der preußischen Regierung entspricht.[1] Nach Angaben des Westfälischen Merkurs rechnet man damit, dass ein von Preußen gebilligter Entwurf eher die Zustimmung der Sozialdemokraten finden wird als die der Deutschnationalen.[1] Bereits der Einspruch des preußischen Finanzministers hatte maßgeblich dazu beigetragen, den zweiten Entwurf zu Fall zu bringen.[1] Unterdessen wächst der Druck auf das Kabinett, von seiner bisherigen Zurückhaltung abzurücken.[1] Besonders aus den Reihen der Deutschen Volkspartei wird die Forderung erhoben, die Reichsregierung müsse angesichts der angespannten Lage eine deutlichere Haltung beziehen.[1] Bislang hatte das Kabinett den Entwurf lediglich als „tragbar“ bezeichnet, ohne das eigene politische Schicksal mit dem Gelingen oder Scheitern des Gesetzeswerks zu verknüpfen.[1] Nun soll die Regierung mit ganzer Kraft für eine tragfähige Lösung eintreten.[1]
Während die Parteien um einen parlamentarischen Ausweg ringen, begleitet die Regierung den Streit mit einem weitreichenden verfassungspolitischen Vorstoß.[3] Aus dem Berliner Tageblatt geht hervor, dass ein neues Gesetz zur Änderung des Volksentscheidgesetzes von 1921 eingebracht wurde.[3] Die Vorlage sieht vor, dass Gesetze, welche die Folgen der Geldentwertung regeln, künftig den Abgabengesetzen gleichgestellt werden und damit von einem Volksbegehren ausgenommen sind.[3] Die Regierung beruft sich in ihrer Begründung auf die Beratungen der Nationalversammlung, welche finanzielle Angelegenheiten bewusst der Volksinitiative entzogen habe.[3] Es solle nicht einem organisierten Teil der Bevölkerung gestattet werden, zulasten der Gesamtheit über die Verteilung wirtschaftlicher Lasten zu bestimmen; dabei stünden der gesamte Finanzausgleich und die Währung auf dem Spiel.[3]
Bedeutsam an diesem Vorgehen ist die ausdrückliche Zusicherung der Regierung, dass diese neue Einschränkung keine Anwendung auf die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den ehemals regierenden Fürstenhäusern findet.[3] Das Berliner Tageblatt berichtet, das bereits laufende Volksbegehren zur Fürstenenteignung bleibe von der Novelle ausdrücklich unberührt.[3] Das Blatt übt dennoch scharfe Kritik am Vorgehen des Kabinetts.[3] Zwar seien die Bedenken der Regierung hinsichtlich der Währungsstabilität nachvollziehbar, doch erscheine es sehr bedenklich, eines der wichtigsten Volksrechte gerade in jenem Moment durch eine Verfassungsänderung einzuschränken, in dem es praktisch angewendet werde.[3] Ein derartiges Vorgehen, so das Fazit, könne eine radikale Bewegung künstlich neu beleben, die sich andernfalls aufgrund ihrer inneren Widersprüche erschöpfen würde.[3]