Am gestrigen Samstagmittag um halb zwei Uhr haben Reichsaußenminister Gustav Stresemann und der sowjetrussische Botschafter Nikolai Krestinski im Auswärtigen Amt den neuen deutsch-russischen Vertrag unterzeichnet.[1][2] Wie die Neue Freie Presse berichtet, verließen unmittelbar nach dem Abschluss des Aktes diplomatische Kuriere die Reichshauptstadt. Sie überbrachten Abschriften des Dokuments an die deutschen Vertretungen im Ausland.[2] Damit sollen die Signatarmächte des Locarnovertrags offiziell über den Inhalt in Kenntnis gesetzt werden, bevor voraussichtlich am kommenden Dienstag die amtliche Veröffentlichung erfolgt.[3][2] Nach Angaben der Washington Post hoffen diplomatische Kreise, dass das Rätselraten der vergangenen Wochen damit ein Ende findet und die künstlich erregte Aufregung über die Verhandlungen abklingt.[1] Die deutsche Regierung hatte bereits im Vorfeld die Vertreter der Regierungsparteien, der Deutschnationalen und der Sozialdemokratie über den Abschluss informiert.[3]

Der Vertrag selbst, der künftig unter dem Namen „Berliner Vertrag“ firmieren dürfte, ist bemerkenswert kurz gehalten. Nach Informationen des Berliner Tageblatts umfasst er lediglich vier Artikel.[3][4] Das Kernstück des Abkommens bildet die gegenseitige Zusage strikter Neutralität für den Fall, dass einer der Vertragspartner ohne eigene Provokation von einer dritten Macht angegriffen wird.[1][3] Diese Neutralitätspflicht gilt ausdrücklich auch für jede Form der wirtschaftlichen Kriegführung.[4] Ferner ist die Bildung einer besonderen Instanz vorgesehen. Sie soll mögliche Schwierigkeiten und Differenzen, die sich aus der Auslegung des Vertrages ergeben könnten, auf dem Wege des Ausgleichs beilegen.[1][4]

Weitaus umfangreicher als der eigentliche Vertragstext sind die beigefügten Anlagen. In Form eines Notenwechsels, dessen Umfang etwas mehr als sechs Schreibmaschinenseiten beträgt, werden die praktischen Konsequenzen des Abkommens präzisiert.[3] Diese Anlagen haben vor allem den Zweck, zweifelsfrei festzulegen, dass Deutschland durch die neuen Vereinbarungen mit Moskau in keinen Widerspruch zu seinen Verpflichtungen aus dem Locarnovertrag gerät.[3] Sie bereiten darüber hinaus weitere Verhandlungen über einen künftigen deutsch-russischen Schiedsvertrag vor.[3] Wie amerikanische Beobachter melden, fixieren die Noten die deutschen Pflichten hinsichtlich des Artikels 16 der Völkerbundsatzung.[1] Moskau hatte lange befürchtet, Deutschland könnte im Rahmen des Völkerbundes zu einem antirussischen Kreuzzug gezwungen werden oder müsste den Durchmarsch fremder Truppen gegen die Sowjetunion gestatten.[1] Außenminister Stresemann konnte diese Bedenken jedoch zerstreuen. Er gab Zusicherungen, die exakt jenen Erklärungen entsprechen, welche den anderen Locarno-Mächten bereits vorgelegt und von diesen nicht beanstandet worden waren.[1] Beamte der Wilhelmstraße betonen zudem ausdrücklich, dass es keinerlei geheime Zusatzklauseln gibt.[1]

Der Vollzug des Vertragswerkes erfolgt wesentlich später, als es die russische Diplomatie ursprünglich gewünscht hatte. Der sowjetische Außenminister Georgi Tschitscherin hatte am Vorabend der Abreise der deutschen Delegation nach Locarno intensiv versucht, Reichskanzler Hans Luther und Außenminister Stresemann zu einer klaren Erklärung zu drängen. Darin sollte Deutschland mitteilen, dem Artikel 16 nicht zuzustimmen.[1] Die deutsche Führung wies dieses Ansinnen ab — teils irritiert über das Drängen Tschitscherins, teils in der Erkenntnis, dass eine derartige Erklärung unmittelbar vor den europäischen Friedensverhandlungen einen schweren diplomatischen Fehler dargestellt hätte.[1] Dem Vorwärts zufolge wurden zuletzt auf sowjetischer Seite weder ein förmliches Bündnis noch ein unbedingter Neutralitätsvertrag weiter gefordert.[5] Die Moskauer Diplomatie habe sich vielmehr der deutschen Auffassung angeschlossen, wonach der Völkerbund ein Instrument des Friedens sei, und sei nun bereit, sich mit der deutschen Zugehörigkeit zu Genf abzufinden.[5] Den weitergehenden russischen Wünschen wurde somit eine klare Absage erteilt, sodass Formulierungen gefunden werden konnten, die der bisherigen außenpolitischen Linie des Reiches entsprechen.[3]

Die Wirkung des Vertragswerks auf das europäische Mächtesystem wird von verschiedenen Seiten aufmerksam kommentiert. Der Berliner Vertrag stellt eine Ergänzung zum Rapallo-Vertrag dar, klärt allerdings gleichzeitig die neuen Pflichten Deutschlands bei seinem angestrebten Eintritt in den Völkerbund.[1][3] In Berliner Regierungskreisen betrachtet man das Dokument als wichtigen Schritt zur Sicherung des europäischen Friedens; eine Brücke zwischen Moskau und Berlin gilt als weit besserer Schutz als eine Isolierung.[1] Der Vorwärts urteilt, dass das Abkommen in erster Linie der Sowjetrepublik den größten Nutzen bringt. Dadurch würden ihre Befürchtungen über die Absichten Deutschlands beruhigt und eine Bresche in die Mauer ihrer diplomatischen Isolation geschlagen.[5] Auch in Moskau scheint Zufriedenheit zu überwiegen. Die Prawda verweist auf den vollkommenen Gleichmut, mit dem man die Verhandlungen betrachte, die sogar in London keine ernsthafte Beunruhigung auslösen dürften.[6] Gestärkt durch den diplomatischen Erfolg in Berlin plant die Sowjetregierung nun weitere Schritte auf dem internationalen Parkett: Laut Meldungen aus Moskau hat sie Außenminister Tschitscherin bevollmächtigt, die Verhandlungen mit Frankreich sowie mit Polen sofort wieder aufzunehmen.[3]