Die innenpolitische Lage der Republik steht in diesen Tagen ganz im Zeichen der fürstlichen Vermögensauseinandersetzung. Wie die Neue Freie Presse zu Recht hervorhebt, bleibt dies ein Problem voller krisenhafter Möglichkeiten. Derzeit vermag niemand vorauszusagen, ob eine unerwartete Wendung oder eine entscheidende parlamentarische Umgruppierung bevorsteht.[1] Die Reichsregierung hat am Samstag den formellen Beschluss gefasst, den durch das Volksbegehren verlangten Entwurf eines Gesetzes über die Enteignung der Fürstenvermögen dem Reichstag zu unterbreiten.[2][3]
Dem amtlichen Bericht zufolge sind der Vorlage vier Anlagen beigefügt: der Gesetzentwurf selbst, eine Übersicht über das Eintragungsergebnis, eine Darlegung der Reichsregierung sowie eine gutachterliche Äußerung zur Verfassungsmäßigkeit.[2] Mehr als zwölf Millionen Wähler haben sich für das Plebiszit ausgesprochen, um die gesamten Besitztümer der ehemaligen Herrscher entschädigungslos einzuziehen, wie der Hong Kong Telegraph in seiner internationalen Presseschau anmerkt.[4] Die Regierung sah sich somit verfassungsrechtlich gezwungen, das Gesetz einzubringen; laut ausländischen Beobachtern tut sie dies jedoch mit schwerem Herzen.[4]
In ihrer beigefügten Erklärung spricht sich die Regierung denn auch auf das Entschiedenste gegen die Annahme des sozialdemokratischen und kommunistischen Entwurfs aus.[2] Die entschädigungslose Enteignung des gesamten Vermögens der ehemaligen Fürsten widerspricht den Grundsätzen, die in einem Rechtsstaat die Basis für jeden Gesetzgebungsakt bilden müssen.[2] Die Vorlage wird folglich nicht als brauchbare Grundlage für eine Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Häusern betrachtet.[2] Auch die bürgerlichen Parteien des Reichstags teilen diesen Standpunkt vollständig.[1] Selbst die Demokraten wenden sich entschieden dagegen, durch einen derart radikalen Schritt, wie ihn die Linksparteien fordern, die abgesetzten Monarchen zu ‚Märtyrern' zu machen.[1] Während also die Ablehnung der entschädigungslosen Enteignung Regierung und bürgerliche Mitte vereint, fehlt bisher jede Spur einer echten Einigkeit über die Form der Entschädigung.[1]
Nun richtet sich das Augenmerk der parlamentarischen Bemühungen auf einen sogenannten Kompromissentwurf.[1] Die Reichsregierung hat bekundet, sie wolle eine angemessene Regelung nach den Grundsätzen dieses Entwurfs mit allen Mitteln fördern.[2] Sie hofft, auf diesem Wege eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die den weitergehenden Entwurf des Volksbegehrens inhaltlich erübrigt.[2] Die Verhandlungen über diesen Text ziehen sich jedoch bereits lange hin, und noch immer ist es nicht gelungen, eine Fassung zu finden, die Aussicht auf eine parlamentarische Mehrheit bietet.[1] Die juristische Sachlage ist sehr kompliziert, da das Kabinett zu der Ansicht neigt, dass der Kompromissentwurf eine Änderung der Verfassung darstelle.[1] Die darin vorgesehene Formulierung falle nicht unter den herkömmlichen Begriff der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage, wie ihn die Verfassung vorsieht.[1]
Der Rechtsausschuss des Reichstags, der sich intensiv mit den Richtbestimmungen über die Geltendmachung von Ansprüchen befasst, hat sich nach der Annahme des Paragrafen 3 vorerst vertagt.[3] Nach Angaben des Berliner Tageblatts tritt der Ausschuss am morgigen Dienstag um 10 Uhr vormittags wieder zusammen.[5] Im direkten Anschluss an diese entscheidende Sitzung werden die Fraktionen des Reichstags im Laufe des morgigen Nachmittags und Abends abschließend zu der Fürstenabfindung Stellung nehmen.[5] Die deutschnationale Reichstagsfraktion hat intern bereits erste Weichenstellungen vorgenommen, um für die bevorstehenden Abstimmungen gerüstet zu sein.[5]
Wie umfangreich die Kampagne der Linken für das Volksbegehren geführt wurde, zeigen nun erstmals offizielle Zahlen. Über die Kosten der Mobilisierung macht der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Ludwig in der Reichsbanner-Presse detaillierte Angaben.[2] Die Sozialdemokratische Partei allein verzeichnete für Versammlungen, Flugblätter, Plakate und Hilfskräfte Ausgaben in Höhe von 512.000 Mark.[2] Es wurden landesweit 12.846 Versammlungen abgehalten, 24 Millionen Flugblätter sowie acht Millionen Handzettel und über zwei Millionen Broschüren verteilt.[2] Zudem mussten 300.000 Einzeichnungslisten gedruckt werden.[2] Dieser Aufwand wäre erheblich höher ausgefallen, wenn die Werbearbeit nicht zu 99 Prozent ehrenamtlich geleistet worden wäre.[2] Insgesamt veranschlagt die SPD die Kosten für die Partei bei einem folgenden Volksentscheid auf rund anderthalb Millionen Mark; die Gesamtkosten für Begehren und Entscheid sogar auf zwei Millionen Mark.[2] Welche finanziellen Mittel die Kommunistische Partei zusätzlich mobilisiert hat, ist der Öffentlichkeit bislang nicht bekannt.[2]
Deutschland steht vor einer innenpolitischen Zerreißprobe. Einerseits wächst der Druck von der Straße durch das Millionenheer der Unterzeichner, andererseits ringt das Parlament um eine Lösung, die das Eigentumsrecht wahrt und dennoch dem Volksempfinden Rechnung trägt. Ob in den kommenden Tagen eine tragfähige Brücke über diese tiefen ideologischen Gräben gebaut werden kann, wird die große politische Frage dieser Woche bleiben.[1]