Das rigorose Alkoholverbot in Finnland hat in der Hafenstadt Åbo zu drastischen behördlichen Maßnahmen und zugleich zu einem bemerkenswerten Skandal innerhalb der Schutzmannschaft geführt. Wie das Hufvudstadsbladet in seiner neuesten Ausgabe meldet, wurden durch Beschluss des zuständigen Gouverneurs gleich zwei große Hotels der Stadt wegen gravierender Verstöße gegen die geltenden Prohibitionsbestimmungen gemaßregelt.[1]

Den Ausgangspunkt der Affäre bildete eine Razzia, die am vergangenen Sonnabend im renommierten Hotel Hamburger Börs durchgeführt wurde.[1] Bei dieser polizeilichen Durchsuchung stießen die Beamten auf ein illegales Depot von rund dreißig Flaschen Rauschgetränken.[1] Das angefertigte Protokoll wurde dem Gouverneur übergeben. Dieser zögerte nicht, ein hartes Exempel zu statuieren.[1] Er verfügte die Schließung des Etablissements für die Dauer von drei Monaten.[1] Diese Sanktion beschränkt sich jedoch auf den Restaurationsbetrieb; die Fremdenzimmer dürfen für Reisende weiterhin geöffnet bleiben.[1] Ein ähnliches Schicksal traf das Hotel Standard, das für zwei Monate gesperrt wurde.[1] Da dieses Haus über keinen eigenen Speisesaal verfügt, fanden die inkriminierten Handlungen offenbar direkt in den Gästezimmern statt.[1]

Trotz dieses entschlossenen Vorgehens der Zivilverwaltung sieht sich die lokale Polizei selbst schweren Vorwürfen ausgesetzt.[1] Im Vorort Nummisbacken versammelten sich am Sonntag besorgte Bürger zu einem öffentlichen Protest, um auf die unhaltbaren Zustände in ihrem Polizeibezirk aufmerksam zu machen.[1] Auf der Versammlung wurde festgestellt, dass die Überwachung des Alkoholverbots dort mit größter Nachlässigkeit erfolge. Weiterhin sei wiederholt beobachtet worden, dass Schutzleute offenkundig betrunken im Dienst erschienen.[1] Die Empörung der Bevölkerung führte zu dem Beschluss, eine formelle Untersuchung der Vorfälle zu veranlassen.[1] Am Mittwoch erschien eine gewählte Deputation beim Gouverneur. Sie überreichte ihm das Sitzungsprotokoll sowie eine Liste von Personen, die als Zeugen gegen die beschuldigten Beamten aussagen wollen.[1]