Die Auseinandersetzungen um die Abfindung der ehemaligen deutschen Fürstenhäuser haben im Reichstag zu einer bemerkenswerten Debatte geführt, in der sich die alten Fronten der Vorkriegszeit erneut offenbarten. Nachdem der sogenannte Kompromissentwurf, der für das Haus Hohenzollern noch 260.000 Morgen Land und zwölf Millionen Mark vorgesehen hatte, im Parlament gescheitert war, trat der deutschnationale Abgeordnete Graf Westarp mit einer flammenden Verteidigungsrede für den fürstlichen Besitz hervor.[1]
Wie das Berliner Tageblatt berichtet, stellte Graf Westarp die Bemühungen, die Forderungen der ehemaligen Herrscher zu beschneiden, als einen Angriff auf „Wehrlose“ dar.[1] Er berief sich auf Werte wie Rechtsbewusstsein, Anstandsgefühl, Treue und Dankbarkeit und warnte davor, dass ein Kampf gegen die fürstlichen Vermögensansprüche das Signal zum Umsturz sämtlicher Eigentumsbegriffe sei.[1] Diese Rhetorik erinnert Beobachter stark an die Debatten des Jahres 1913, als im Reichstag die große Wehrvorlage verhandelt wurde.[1] Damals sträubten sich die Konservativen, angeführt von Westarp, vehement dagegen, die fürstlichen Familien, die bis dahin von Steuern und Gebühren wie dem Postporto befreit waren, an der Finanzierung der Heeresvermehrung zu beteiligen.[1]
Die Problematik der Vermögensaufteilung entzündet sich insbesondere an der Frage, wem die historischen Kunstgegenstände, Schlösser und Ländereien rechtmäßig zustehen. Laut dem Vorwärts herrscht bei den Vertretern der Fürsten die Neigung vor, diese Besitztümer als privates Eigentum zu betrachten und den Ländern in Rechnung zu stellen.[2] Dagegen wird eingewandt, dass die historischen Kunstgegenstände, Schlösser und Ländereien in der Epoche des Absolutismus entstanden sind, als Fürst und Staat identisch waren. Sie wurden unter Zuhilfenahme staatlicher Mittel wie Forsten, Steinbrüchen und der Fronarbeit der Bevölkerung erschaffen.[2]
Die juristische Behandlung dieser komplexen Materie stößt zunehmend auf Kritik. Die Deutsche Allgemeine Zeitung bemängelt, dass eine einseitig privatrechtliche Beurteilung durch die ordentlichen Gerichte, einschließlich des Reichsgerichts im Fall des thüringischen Fürstenhauses, in eine Sackgasse geführt habe.[3] Hätten öffentlich-rechtliche Gesichtspunkte stärkere Berücksichtigung gefunden, wären Forderungen, die einzelne Länder an den Rand des finanziellen Ruins treiben, vermeidbar gewesen.[3] Es wird daher die Einsetzung eines Reichsschiedsgerichts gefordert, um die Fragen bindend und gerecht zu klären.[3]
Unterdessen bemüht sich die Regierung um eine politische Lösung. Nach Angaben der Sächsischen Staatszeitung hat Reichskanzler Luther die Führer der Regierungsparteien am Sonntag zusammengerufen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.[4] Ein neuer Regierungsentwurf soll am heutigen Montag fertiggestellt werden. Der Rechtsausschuss des Reichstages kann voraussichtlich am Dienstag in die Beratungen eintreten.[4] Die Regierungsparteien zeigen sich entschlossen, geschlossen hinter dieser Vorlage zu stehen.[4] Sollte das Kabinett jedoch im Parlament keine Mehrheit für den Entwurf finden, empfehlen die Demokraten bereits jetzt die Auflösung des Reichstages.[4]