Wie das Hufvudstadsbladet berichtet, hat die finnische Regierung dem hiesigen Vertreter der Sowjetunion eine Antwort auf das Moskauer Angebot eines Nichtangriffspaktes übermittelt.[1] Die diplomatische Initiative der Räteregierung, die sich an Finnland und weitere westliche Randstaaten richtet, wird in Helsinki prinzipiell begrüßt und als Beweis für den Wunsch nach guten nachbarschaftlichen Beziehungen gewertet.[2] Dennoch knüpft Finnland den Abschluss eines solchen Vertrages an weitreichende Vorbehalte.[1]
In einem detaillierten Memorandum, aus dem die Helsingin Sanomat zitiert, fordert das Kabinett nicht nur den Verzicht auf militärische Angriffe, sondern auch die konsequente Vermeidung jeglicher Handlungen, welche die Friedensordnung stören könnten.[2] Ein zentraler Punkt der finnischen Forderungen ist die absolute Vereinbarkeit mit den Statuten der Genfer Liga.[1] Das Abkommen dürfe unter keinen Umständen den Verpflichtungen widersprechen, die Helsinki als Völkerbundmitglied übernommen hat.[1] Ebenso pocht die Regierung auf die ungeschmälerte Gültigkeit der im Oktober 1921 geschlossenen Vereinbarung über die Neutralisierung und Nichtbefestigung der Ålandinseln.[2] Zudem soll der Pakt mit Zustimmung aller Vertragsparteien für den Beitritt weiterer Staaten offenstehen.[2]
Darüber hinaus verlangt die finnische Diplomatie zwingend ein obligatorisches Schiedsgerichtsverfahren für alle künftigen Streitigkeiten. Moskau hatte in seinem Entwurf lediglich ein unverbindliches Schlichtungsverfahren vorgeschlagen.[1] Außenminister Setälä (Eemil Nestor Setälä) betonte nach Angaben des Hufvudstadsbladet, dass an der sowjetischen Haltung zu dieser Frage der wahre Charakter der Moskauer Demarche ablesbar werde.[1] Vor der Übergabe der Note habe eine intensive Fühlungnahme der russischen Nachbarstaaten stattgefunden. Die jüngsten Konsultationen zwischen Reval (Tallinn) und Helsingfors lassen sich dadurch erklären.[1]
Besonderes Gewicht legt Finnland ferner auf die Forderung, die bolschewistische Agitation im eigenen Land unverzüglich einzustellen.[1] Dieser Punkt sei von großer Bedeutung, da eine erhebliche Anzahl finnischer Staatsbürger an kommunistischen Kaderschmieden in Petersburg (Leningrad) und Moskau gezielt in Umsturzpropaganda unterrichtet wurde.[1] Überdies behalten sich die Randstaaten das Recht auf gegenseitige militärische Unterstützung vor. Der sowjetische Entwurf lege den Begriff des „unprovozierten Angriffs“ zu weit aus.[1] Für den sicherheitspolitischen Zusammenhalt der Grenzstaaten komme es entscheidend darauf an, dass kein einzelnes Glied aus dem Verbund herausgelöst werde.[1] Man wolle jedoch nicht zu den militärischen Defensivkonzepten des alten Warschauer Abkommens zurückkehren — so der Minister —, sondern strebe vielmehr eine rein friedenssichernde Konvention an.[1]