Die fast sechs Monate dauernden Verhandlungen über das deutsch-französische Luftfahrtabkommen sind in Paris zum Abschluss gekommen und werden am heutigen Tage durch die Paraphierung besiegelt.[1][2] Damit tritt eine wesentliche Entfesselung der deutschen zivilen Luftfahrt ein, die bisher durch Bestimmungen des Versailler Vertrages und insbesondere durch eine Note der Botschafterkonferenz vom 14. Mai 1922 massiv eingeschränkt war.[2] Jene Note hatte infolge des Londoner Ultimatums von 1921 sogenannte „Begriffsbestimmungen“ festgelegt, wonach der zivile Luftfahrzeugbau lediglich unter Einschränkung von Motorstärke, Nutzlast und Flughöhe möglich war.[2] Wie das Berliner Tageblatt berichtet, werden diese einschränkenden Begriffsbestimmungen für den internationalen Wettbewerb nun vollständig aufgehoben.[1]
Motorstärke und Flughöhe sind künftighin auch für die deutsche Luftfahrt unbeschränkt.[1] Dennoch bleiben Regelungen bestehen, die eine heimliche Aufrüstung verhindern sollen. Die Bestimmungen gegen den militärischen Einsatz von Luftfahrzeugen bleiben als Garantieerklärung der Reichsregierung erhalten.[1] Jedoch tritt eine bedeutsame Milderung ein: Der Reichswehr wird in beschränktem Umfang die Ausbildung von Flugpersonal gestattet.[1] Zukünftig dürfen 72 Reichswehrangehörige als Piloten ausgebildet werden.[1] Der Deutschen Allgemeinen Zeitung zufolge behalten 36 Mitglieder der Reichswehr, die bereits ein Fliegerpatent besitzen, ihre Berechtigung, während in den nächsten sechs Jahren jährlich je sechs weitere ausgebildet werden dürfen.[2] Die Bewaffnung von Flugzeugen bleibt verboten. Das neue Abkommen gestattet der Reichsregierung jedoch unter bestimmten Auflagen den Bau von Jagdflugzeugen zu Wettbewerbszwecken.[1][2] Eine leichte Bewaffnung für Polizei- und Zollzwecke konnte die deutsche Delegation nicht durchsetzen.[1]
Ein wesentlicher Erfolg des neuen Abkommens besteht in der vollständigen Freigabe des Luftschiffbaus.[1] Die bisher von den Alliierten geforderte Zerstörung der Luftschiffhalle in Friedrichshafen entfällt.[1][2] Ferner darf Deutschland künftig auch in der entmilitarisierten Zone, in der zuvor nur in Köln ein Flughafen bestand, vier Flughäfen und zwölf Verkehrslandeplätze für die zivile Luftfahrt einrichten.[1][2] Im Rahmen der Gegenseitigkeit sind zudem weitreichende Vereinbarungen für den zukünftigen Luftverkehr getroffen worden: Es ist eine direkte Verbindung zwischen Berlin und Paris vorgesehen.[1] Frankreich erhält das Recht, über Straßburg nach Prag zu fliegen, während Deutschland im Gegenzug eine Luftstrecke über Südfrankreich nach Spanien einzurichten berechtigt ist.[1]
Sobald das Abkommen ratifiziert ist, wird das interalliierte Luftfahrtgarantiekomitee aus Deutschland abgezogen.[2] Die Kontrolle über Luftverkehr, Flugzeugbau und Pilotenausbildung geht dann wieder vollständig in die Hände der Reichsbehörden über; bei Beschwerden kann der Völkerbundrat eingreifen.[2]