Die Reichsregierung hat durch ihr beharrliches Festhalten an der neuen Flaggenverordnung eine schwere politische Krise heraufbeschworen, deren Ausgang gegenwärtig nicht absehbar ist.[1] In einer Vormittagssitzung unter dem Vorsitz von Reichskanzler Hans Luther fasste das Kabinett trotz scharfer Proteste der Regierungsparteien den Beschluss, den umstrittenen Erlass in Kraft zu setzen.[2] Wie amtlich mitgeteilt wird, hat Reichspräsident Paul von Hindenburg die Verordnung am Mittwoch vollzogen, nachdem Reichskanzler Luther gegengezeichnet hatte.[3]

Die neue Regelung, die eine Ergänzung der Flaggenverordnung vom 11. April 1921 darstellt, verfügt, dass die gesandtschaftlichen und konsularischen Behörden des Reiches an außereuropäischen Plätzen sowie an solchen europäischen Orten, die von Seehandelsschiffen angelaufen werden, künftig neben der schwarz-rot-goldenen Dienstflagge auch die Handelsflagge führen müssen.[4][3] Um eine stärkere Betonung der Reichsfarben zu erreichen, wird zudem die Dienstflagge zur See durch eine schwarz-rot-goldene Gösch nach Art der Handelsflagge ergänzt.[5] Reichspräsident von Hindenburg hat den Reichsinnenminister Wilhelm Külz ermächtigt, anzuordnen, dass die Reichsfarben in der Gösch künftig mindestens ein Achtel des Flaggenumfangs einnehmen sollen.[3]

Die Regierung bemüht sich, die politische Sprengkraft des Vorgangs gering erscheinen zu lassen. Die Verordnung habe „keinerlei politische, sondern nur eine praktische Bedeutung“, heißt es von offiziöser Seite.[5] Es wird darauf verwiesen, dass Auslandsvertretungen und private Kreise den Unterschied zwischen der Flagge der Handelsschiffe und der amtlichen Vertretungen als unerträglich erachteten.[5][3] Das Edikt solle als „Brücke zu einer besseren Verständigung“ mit den Auslandsdeutschen, insbesondere in Übersee, dienen.[5]

Diese amtlichen Beteuerungen vermögen jedoch nicht zu verdecken, dass das Vorgehen des Kabinetts einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hat. Dem Berliner Tageblatt zufolge war ursprünglich sogar geplant, im Ausland nur noch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge zu zeigen. Dieser Plan scheiterte jedoch an Widerständen im Kabinett.[6] Der Publizist Ernst Feder weist in demselben Blatt darauf hin, dass bereits beim Hamburger Besuch des Reichspräsidenten eine starke Agitation betrieben worden sei, ausschließlich die Handelsflagge zu hissen — selbst auf Bars und dem Alsterpavillon.[6] Das Hamburger Echo vermutet ebenfalls, dass die Anregung zu diesem Schritt aus Hamburger Kreisen kam.[4]

Die innenpolitischen Folgen sind gravierend. Die Regierung sieht sich mit der Tatsache konfrontiert, dass das Zentrum und die Deutsche Demokratische Partei — Parteien, auf die sie sich stützt — den Schritt in der „denkbar schärfsten Form“ missbilligen.[1] Die Zentrumsfraktion des Reichstages, die bis in die Abendstunden beriet, erklärte in einem Kommuniqué, sie bedaure den Erlass und lehne „jede Verantwortung für die politischen Folgen ab“.[5] Die Parteizeitung Germania warnte den Kanzler offen, das Vertrauen des Zentrums habe einen Stoß erhalten, der das Verhältnis zum Regierungschef beeinflussen könne.[1]

In der demokratischen Fraktion herrscht dem Vorwärts zufolge „äußerst starke Missstimmung“.[1] Der Parteivorstand ist für Montag nach Berlin einberufen worden, um über die weitere Duldung der demokratischen Minister im Kabinett zu entscheiden.[1] Der sozialdemokratische Vorwärts fasst die Lage mit den Worten zusammen, eine „Regierung der schwarzweißroten Flaggenverordnung“ sei unmöglich geworden, zumal die Nationalisten in dem Vorgang bereits eine „Etappe auf dem Weg zur Rechtsrichtung“ sähen.[1] Die Sozialdemokratie hat folgerichtig eine Interpellation eingebracht, die in ein Misstrauensvotum münden soll.[5] Sollte auch nur eine der bürgerlichen Regierungsparteien dieses Votum unterstützen, wäre das Schicksal des Kabinetts Luther besiegelt.[5]