Die innenpolitische Lage des Reiches hat sich in den vergangenen vierundzwanzig Stunden deutlich zugespitzt. Ausgelöst durch die umstrittene Flaggenverordnung steht das zweite Kabinett unter Reichskanzler Hans Luther am Rande des Abgrunds. In einer nächtlichen Sitzung, die in den Räumen des Auswärtigen Amtes stattfand und bis weit nach Mitternacht andauerte, rang die Regierung um ihr politisches Überleben.[1] Währenddessen hat die sozialdemokratische Reichstagsfraktion bereits offizielle Weichenstellungen für die Zeit nach einem möglichen Sturz der amtierenden Regierung vorgenommen.[2]

Vor dem Plenum des Reichstages versuchte Reichskanzler Luther am Nachmittag, sein Vorgehen zu rechtfertigen. Er wies den Vorwurf entschieden zurück, er habe den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zu einer unzulässigen politischen Einflussnahme verleitet.[3] Luther betonte vielmehr seine eigene politische Verantwortlichkeit für den Erlass.[3] Die Verordnung überschreite in keiner Weise die Schranken der Verfassung; die Rechte des Reichsrates seien keineswegs verletzt worden.[3] Der Kanzler begründete den Schritt vor allem mit wachsenden Schwierigkeiten im Ausland. Zwischen den deutschen Gesandtschaften und der dortigen deutschen Bevölkerung seien wegen der Flaggenfrage erhebliche politische und wirtschaftliche Reibungen entstanden, die die Tätigkeit der Konsuln beeinträchtigten.[3] Zudem verwies er darauf, dass frühere Regierungen die Verfassung in ähnlicher Weise ausgelegt hätten. So habe sich der sozialdemokratische Innenminister Wilhelm Sollmann seinerzeit ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass das Deutsche Museum in München neben der blau-weißen und der schwarz-rot-goldenen Fahne auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge hisste.[3]

Dieser Argumentation trat der sozialdemokratische Abgeordnete Rudolf Breitscheid entgegen. Er warf dem Kanzler vor, das Parlament in einer wichtigen nationalen Frage übergangen zu haben.[3] Breitscheid erklärte, die Verordnung diene lediglich jenen Kreisen des Auslandsdeutschtums, deren tiefe Sehnsucht nach dem alten Kaiserreich sie dazu veranlasse, die schwarz-weiß-rote Handelsflagge neben der Reichsflagge zu hissen.[3] Eine Regierung, die derartigen reaktionären Bestrebungen nachgebe, könne das Vertrauen der Republikaner nicht beanspruchen.[3] Die SPD forderte folgerichtig Luthers sofortigen Rücktritt und teilte nach einer mehrstündigen Fraktionsberatung mit, dass sie ihre Unterhändler ermächtigt habe, bei einer Regierungskrise über die Bildung eines neuen Kabinetts zu verhandeln.[2][1]

Deutliche Rückendeckung erhält die Opposition von der preußischen Staatsregierung. Wie das Hamburger Echo meldet, hat Preußen ein Schreiben an das Reichskabinett und den Reichspräsidenten gerichtet, in dem die Flaggenverordnung klar als verfassungswidrig bezeichnet wird.[2] Der Erlass widerspreche der ausdrücklichen Vorschrift der Reichsverfassung, da der Reichsrat nicht zuvor gehört worden sei.[2] Der Konflikt zieht bereits weite Kreise in den Provinzen. So berichtet der Nieuwe Rotterdamsche Courant von einer Kundgebung in Nürnberg. Auf dieser rief der preußische Regierungskommissar für die Provinz Sachsen, Otto Hörsing, öffentlich: „Weg mit diesem Reichskanzler!“[4] Der preußische Ministerpräsident Otto Braun sah sich daraufhin veranlasst, eine offizielle Prüfung der Rede anzukündigen und gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen gegen seinen Beamten einzuleiten.[4]

Die symbolische Bedeutung dieses Streits zeigte sich zeitgleich bei einem Besuch des Reichspräsidenten in Weimar, der Geburtsstadt der aktuellen Verfassung. Dort boykottierten Anhänger der republikanischen Farben die offiziellen Feierlichkeiten, weil die lokale Regierung Vertretern der republikanischen Presse die Einladung verweigert hatte.[4]

Inmitten dieser angespannten Lage bemühte sich Reichspräsident von Hindenburg um einen Ausgleich. Laut dem Figaro richtete der Präsident ein Schreiben an den Kanzler, in dem er seinen Wunsch äußerte, durch einen Kompromiss die widerstreitenden Parteien zu einigen, damit sich das deutsche Volk künftig wieder um ein einheitliches Symbol versammeln könne.[5] Jedoch birgt dieses Schreiben selbst neuen Zündstoff. Dem Vorwärts zufolge unterscheidet sich die veröffentlichte Fassung des Briefes erheblich von dem Urtext, der zuvor den Fraktionsführern der Regierungsparteien vorgelegt worden war.[1] Im ursprünglichen Entwurf sei noch vom „neuen Staat“ die Rede gewesen, während die Endfassung lediglich vom „gegenwärtigen Staat“ spreche.[1] Zudem habe der Reichskanzler Textstellen streichen lassen, die sich auf die verfassunggebende Nationalversammlung bezogen, offenbar um bei den rechtsstehenden Kreisen keinen Anstoß zu erregen.[1]

Um das drohende Misstrauensvotum abzuwenden, bot der Reichsinnenminister Wilhelm Külz am Dienstagmorgen eine letzte Möglichkeit an: Die Ausführungsbestimmungen für die Flaggenverordnung sollen vorerst bis zum 1. August ausgesetzt werden. In der Zwischenzeit solle eine Gesamtlösung erarbeitet werden.[3] Ob dieser Aufschub die Regierung retten kann, bleibt ungewiss. Die Zentrumsfraktion hat ihre Beschlussfassung über den sozialdemokratischen Misstrauensantrag vorerst vertagt.[1] Nach Angaben der Badischen Presse will auch die demokratische Fraktion weitere Erklärungen abwarten, bevor sie ihre endgültige Entscheidung trifft.[3] Die entscheidende Abstimmung über das Schicksal der amtierenden Regierung ist für den Mittwochabend im Reichstag vorgesehen.[2][1]