Der Reichspräsident von Hindenburg hat den bisherigen Reichsjustizminister Dr. Marx zum Reichskanzler ernannt.[1][2] Marx tritt damit zum dritten Mal an die Spitze der Reichsregierung.[3] Er übernimmt gleichzeitig die einstweilige Wahrnehmung der Geschäfte des Justizministers sowie des Ministers für die besetzten Gebiete.[1][2] Auf Vorschlag des neuen Kanzlers wurden die Mitglieder der bisherigen Regierung Luther in ihren Ämtern bestätigt.[1]
Das neue Reichskabinett trat am Montagvormittag unter dem Vorsitz von Marx zu seiner ersten Sitzung zusammen, um die Konstituierung der Regierung in der veränderten Form vorzunehmen.[1][2] Wie das Berliner Tageblatt meldet, wird Marx dem Reichstag am Mittwoch nach der Verabschiedung des Nachtragsetats für 1925 die Regierungserklärung vorlegen.[4] Diese Erklärung soll sehr kurz und formell gehalten sein.[1][4] Sie betont, dass die bisherige Politik des Kabinetts, insbesondere die Außenpolitik, unverändert fortgeführt wird.[1][2] Zur umstrittenen Flaggenfrage wird erwartet, dass Marx lediglich auf das Schreiben des Reichspräsidenten verweist und die Einsetzung eines Ausschusses ankündigt. Dieser soll möglichst bald einen Gesetzentwurf für eine deutsche Einheitsflagge vorbereiten.[4][3] Die verfassungsmäßige Erledigung dieser Angelegenheit soll noch vor dem Sommer möglich sein.[1][2] Von den republikanischen Parteien wird dieser Ausweg mit Befriedigung aufgenommen, zumal Marx dem Hauptvorstand des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold angehört.[3]
Der Kanzler empfing am Montagnachmittag die Parteiführer sämtlicher Reichstagsparteien — mit Ausnahme der Kommunisten und der Völkischen — einzeln.[1] Die demokratische Reichstagsfraktion stellte fest, dass sie bei der Regierungsbildung keine Bedingungen gestellt habe.[1][5] Wesentlich schwieriger gestaltet sich die Haltung der Sozialdemokratie. Nach Berichten der Sächsischen Staatszeitung nahm die sozialdemokratische Fraktion den Bericht des Abgeordneten Müller-Franken entgegen, verschob jedoch eine endgültige Entscheidung auf Dienstag, da noch Rückfragen erforderlich seien.[1] In sozialdemokratischen Kreisen besteht die Neigung, einem Vertrauensvotum zuzustimmen, sofern der Wortlaut der Regierungserklärung dies zulässt.[4][3] Die deutschnationale Fraktion beschloss zugleich, ihre Haltung ebenfalls von der Erklärung abhängig zu machen.[1][5]
In der Berliner Presse wird das neue Kabinett mehrheitlich als Übergangskabinett bezeichnet.[5] Dem Westfälischen Merkur zufolge schreibt die konservative Kreuzzeitung, die Deutschnationalen stünden der Regierung Marx noch misstrauischer gegenüber als dem Kabinett Luther, hätten aber vorerst kein Interesse daran, dieses Regierungsprovisorium sofort zu Fall zu bringen.[5] Als erste große innenpolitische Hürde hat das Kabinett den Termin für den Volksentscheid über die Fürstenabfindung auf den 20. Juni festgelegt.[3] Der Ältestenrat des Reichstags plant, das Parlament ab Donnerstag in die Pfingstferien zu schicken. Danach soll das Parlament bis Mitte Juni weiter tagen.[4] Das Berliner Tageblatt betont, dass erst der Volksentscheid eine wirkliche Wendung bringen werde und die politischen Konsequenzen daraus nur eine Regierung ziehen könne, die fest auf ihren Füßen stehe.[5]