Nachdem der Reichstag in der Frage der Fürstenabfindung bisher keine endgültige Lösung gefunden hat, ist die Entscheidung nunmehr dem Volke zugefallen.[1] Die Vorbereitungen für den anstehenden Volksentscheid — der die entschädigungslose Enteignung der ehemaligen Bundesfürsten zum Gegenstand hat — dominieren zunehmend die gesamte innenpolitische Debatte.[1] Nach Berichten des demokratischen Zeitungsdienstes beabsichtigt die Reichsregierung, sich unmittelbar nach der Pfingstpause mit den Parteiführern ins Benehmen zu setzen.[1] Man hofft in Regierungskreisen nachdrücklich, eine schnelle Erledigung des geplanten Fürstenabfindungsgesetzes zu erwirken. Die Vorlage soll noch vor den Sommerferien zur parlamentarischen Abstimmung gebracht werden.[1]

Unterdessen bleibt zweifelhaft, ob die Deutsche Volkspartei einer solch beschleunigten Behandlung zustimmen wird.[1] In einem Aufruf hatte sich die Partei zwar scharf gegen die entschädigungslose Enteignung gewandt, jedoch ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, das kommende Gesetz der Regierung zu unterstützen.[1] Wie der Westfälische Merkur meldet, findet in volksparteilichen Kreisen inzwischen die Auffassung Anklang, das Gesetz erst im direkten Zusammenhang mit der noch schwebenden Regierungsumbildung zu behandeln.[1]

Auf der katholischen Seite formieren sich ebenfalls deutliche Standpunkte zur Abstimmung. Der Provinzialvorstand der westfälischen Windthorstbunde verabschiedete am 16. Mai eine detaillierte Entschließung, die das Dilemma vieler Wähler offenbart.[1] Darin wird die gravierende Befürchtung geäußert, dass auch nach Abschluss des Volksentscheids ein befriedigendes und den Lebensnotwendigkeiten des Volkes entsprechendes Gesetz kaum mehr zustande kommen dürfte.[1] Ein tragfähiger Ausgleich zwischen den weitreichenden Forderungen der Fürsten und der entschädigungslosen Enteignung sei schlechterdings nicht zu finden.[1] Die Versammlung konstatierte einen schweren Gewissenskonflikt, den nur der Einzelne für sich selbst entscheiden könne, und forderte den Reichsparteivorstand des Zentrums auf, die Abstimmung jedem Mitglied ausdrücklich freizugeben.[1] Besondere Brisanz erhält die Resolution durch die klare Feststellung der Versammlung: „Selbst die Vorschrift der Stimmenthaltung bedeutet Entscheidung für die Forderung der Fürsten.“[1]

Die verfahrene Situation wirkt sich derweil stark auf die allgemeine Regierungsbildung aus.[1] Wie bekannt wurde, weilte der Kölner Oberbürgermeister Adenauer in Berlin, um umfassende Sondierungen über die Schaffung einer großen Koalition zu führen.[1] Vertreter des Zentrums sowie Unterhändler der sozialdemokratischen Fraktion erachten eine feste parlamentarische Mehrheit angesichts der Krisenlage als zwingend notwendig. Dennoch mussten die Gespräche abgebrochen werden.[1] Als Hauptgrund für diese Vertagung wird der bevorstehende Volksentscheid genannt, der die Parteien spaltet und eine sofortige Koalitionsbildung im Reichstag verhindert.[1]