Die gesetzliche Neugestaltung des Ehe- und Familienrechts in der Sowjetunion schreitet voran und wird, wie die Moskauer Prawda berichtet, gegenwärtig in der Öffentlichkeit eingehend erörtert.[1] In einem Vortrag zu dem Gesetzesvorhaben legte der Volkskommissar für Justiz, Skrypnik, dar, dass der Entwurf bereits auf 293 Arbeiter- und Bauernversammlungen zur Debatte stand.[1] Die hierbei eingebrachten Vorschläge seien dem Volkskommissariat übermittelt worden.
Dem Bericht zufolge ist die öffentliche Meinung in der Frage der Reform uneinheitlich.[1] Etwa die Hälfte der Versammlungen habe sich für eine Annahme des Gesetzes im Ganzen ausgesprochen. Die andere Hälfte habe jedoch auf verschiedenen Änderungen bestanden.[1] Dennoch sei die grundsätzliche Stoßrichtung des Entwurfs von der Mehrheit gebilligt worden.
Besonders heftige Auseinandersetzungen entzündeten sich laut der Prawda an den praktischen Regelungen des Zusammenlebens.[1] Zu den umstrittensten Punkten zählen die obligatorische Registrierung einer Ehe, die Feststellung der Vaterschaft bei unehelich geborenen Kindern sowie die Regelung der Unterhaltszahlungen, der sogenannten Alimente.[1] Skrypnik führte aus, dass die Bestimmungen über die Alimente Zustimmung finden würden. Allerdings sei die Forderung laut geworden, Väter, die sich der Zahlung entziehen, strafrechtlich zu verfolgen.[1] Eine solche Bestimmung werde nun in den Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch aufgenommen.[1] Auch der in Sowjetrussland diskutierte Begriff der ‚kollektiven Vaterschaft‘ wurde in dem Vortrag erwähnt; die genaue Ausgestaltung bedürfe noch der Klärung.[1]