Auf ihrer diesjährigen Hauptversammlung hat die Deutsche Kolonialgesellschaft eine Entschließung von erheblicher politischer Tragweite angenommen. Darin wird die Reichsregierung mit Nachdruck ersucht, die deutschen kolonialen Rechtsansprüche bei jeder sich bietenden Gelegenheit zur Geltung zu bringen.[1] Die Kolonialfrage sei keine Parteifrage, sondern eine das gesamte politische und wirtschaftliche Leben betreffende Angelegenheit.[1]

Der Vorstand der Gesellschaft formulierte in seinem Beschluss eine klare Forderung: Die Regierung müsse, insbesondere nach einer amtlichen Zurückweisung der sogenannten kolonialen Schuldlüge, in erster Linie die Auslieferung der alten deutschen Kolonien verlangen.[1] Die Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass Deutschland seinen wirtschaftlichen und politischen Einfluss in Übersee wiedererlangen müsse. Dieser Einfluss entspreche der deutschen Bedeutung für die Erschließung dieser Gebiete.[1]

Von besonderer Bedeutung ist die Verknüpfung der Kolonialfrage mit der aktuellen außenpolitischen Lage. Sollte die deutsche Reichsregierung beabsichtigen, den Eintritt in den Völkerbund zu vollziehen, so müsse dieser Schritt von der vorherigen Zusicherung der Rückgabe des deutschen Kolonialbesitzes abhängig gemacht werden.[1] Die Entschließung hebt außerdem hervor, dass das Kolonialprogramm auch einen kulturellen und ethischen Anspruch enthalte. In diesem Zusammenhang wurde als erfreulich bezeichnet, dass die Missionen ihre Tätigkeit wieder aufgenommen hätten.[1]