Die deutschen Ausfuhrbestrebungen auf dem Gebiet der Stahlindustrie haben einen empfindlichen Rückschlag erlitten.[1] Wie aus Washington gemeldet wird, hat das Schatzamt der Vereinigten Staaten eine Anweisung erlassen, die sich unmittelbar gegen eine Praxis der deutschen Schwerindustrie richtet.[1] Die amerikanische Regierung betrachtet die von der deutschen Rohstahlgemeinschaft gewährten Rückvergütungen für die verarbeitende Industrie als eine Exportprämie im Sinne des amerikanischen Zolltarifgesetzes von 1922.[1] Infolgedessen werden für die Einfuhr deutscher Walzwerkerzeugnisse und daraus gefertigter Waren künftig Zuschlagzölle erhoben. Ihre Höhe entspricht der gewährten Prämie.[1]
Diese Maßnahme ist die direkte Folge einer Vereinbarung, die die Rohstahlgemeinschaft in Düsseldorf mit der Arbeitsgemeinschaft der eisenverarbeitenden Industrie getroffen hatte.[1] Dem Hamburger Echo zufolge sollten Exporteure für ausgeführte Walzwerkerzeugnisse besondere Bescheinigungen erhalten, die beim Einkauf von Rohstahl in Deutschland in Zahlung gegeben werden können.[1] Dieses Verfahren sollte der verarbeitenden Industrie die durch hohe Rohstoffpreise im Inland entstehende Verteuerung ersetzen. Damit sollte ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt gesichert werden.[1] Der Binnenmarkt wäre jedoch der Preisdiktatur der Stahlkartelle überlassen geblieben.[1]
Die jetzt von amerikanischer Seite angekündigten Gegenmaßnahmen sollen bereits vom 12. Juni an in Kraft treten.[1] Die Zollkollektoren in den Vereinigten Staaten sind angewiesen worden, bei der Einfuhr von Roheisen, Stab- und Bandeisen, Walzdraht sowie Eisenbahnoberbaumaterial, Röhren und Blechen Zuschlagszölle zu erheben.[1] Die Regelung erstreckt sich ebenso auf Waren, die aus diesen Rohmaterialien gefertigt wurden.[1] Ferner sind die amerikanischen Konsulatsbeamten in Deutschland unterrichtet worden, mit jeder Konsulatsfaktura eine schriftliche Erklärung des Herstellers oder Exporteurs einzufordern, aus der die genaue Höhe der bezogenen Exportvergütung hervorgeht.[1]
Für die deutschen Syndikate und Kartelle, die dieses Vergütungssystem entworfen hatten, bedeutet die amerikanische Reaktion eine unerwartete und empfindliche Durchkreuzung ihrer Pläne.[1] Die Hoffnung, den Export auf Kosten des heimischen Marktes zu stützen, ist im wichtigen Amerikageschäft vorerst gescheitert.[1] Der Vorgang ist zugleich ein erneutes Beispiel für die Schwierigkeiten und Verwicklungen, die aus der internationalen Zollpolitik erwachsen.[1]