Zu einer großen Kundgebung des rheinischen Handwerks versammelten sich am Sonntagvormittag zahlreiche Vertreter von Handwerksorganisationen, Behörden, Handel und Industrie im Düsseldorfer Planetarium.[1] Der Vorsitzende des Rheinischen Handwerkerbundes, Reichstagsabgeordneter Thomas Esser-Euskirchen, begrüßte die Erschienenen und übergab das Wort an Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius, der die wirtschaftspolitische Haltung der Regierung darlegte.[1]

Der Minister würdigte zunächst die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks. Dessen Notlage, so führte er aus, ergebe sich aus der allgemeinen Wirtschaftskrise.[1] Er stellte anschließend die Maßnahmen der Regierung zugunsten des Handwerksstandes dar. Zur geforderten Änderung der Gewerbeordnung erklärte er, dass die Regierung zunächst auf dem Verwaltungsweg die Handwerkskammern veranlassen werde, Prüfungsstellen für Beschwerden einzurichten.[1] Eine angemessene Preisgestaltung sei nur möglich, wenn die Betriebe wirtschaftlicher arbeiteten. Auch das Handwerk müsse, so der Minister, die Erkenntnisse der Betriebswissenschaft für sich nutzen. Nur so könnten durch eine rationale Wirtschaftsführung die Kosten gesenkt werden.[1]

Ein zentraler Punkt seiner Ausführungen betraf die Kreditversorgung. Curtius berichtete von einer kürzlich erzielten Übereinstimmung mit den Ländervertretern: Langfristige Realkredite sollen vornehmlich durch die Sparkassen und Personalkredite teils durch Sparkassen, teils durch Kreditgenossenschaften gewährt werden.[1] Einen jüngst im Reichstag gestellten Antrag auf weitere Sonderkredite in Höhe von 150 Millionen Mark habe er jedoch ablehnen müssen.[1] Nach seiner Auffassung sollten solche Sonderkreditaktionen beendet werden, da sie Betriebe oft zu wirtschaftlich ungünstigen Kreditaufnahmen verleiteten.[1]

Der Reichswirtschaftsminister versprach, sich für eine Gesetzesvorlage einzusetzen, die klare Richtlinien für die Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie vorsieht.[1] Zum Abschluss seiner Rede warnte Dr. Curtius eindringlich vor Protestversammlungen, die in einem drohenden Ton gehalten seien und ultimativen Charakter trügen.[2] Solche Forderungen seien nicht zu billigen, da sie lediglich geeignet seien, den Wirtschaftsfrieden zu stören und damit dem Volksganzen zu schaden.[2]