Das faschistische Revolutionsrecht hat mit der Neuordnung des Gewerkschaftswesens seinen wohl entscheidenden Schritt vollzogen. Mit der jüngst erfolgten Veröffentlichung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die rechtliche Ordnung der Kollektivarbeitsverträge ist die theoretische Festlegung vom vergangenen Jahr in die Praxis überführt worden.[1] Für den Faschismus bedeutet dieser Schritt die endgültige rechtliche Verankerung seiner Macht im Staat, den er auf revolutionärem Wege erobert hatte.[1]

Die neuen Regelungen schaffen jedoch etwas grundlegend anderes, als es die ursprünglichen Absichten der syndikalistischen Bewegung vorsahen. In den Auseinandersetzungen der letzten Wochen ist Justizminister Rocco, ein Vertreter des autoritären Staatsgedankens, als klarer Sieger über den Führer des faschistischen Gewerkschaftswesens, Rossoni, hervorgegangen.[1] Rossoni kämpfte für eine „integrale“ syndikalistische Ordnung, während Rocco die vollständige Unterwerfung unter die Staatsautorität durchsetzte. Künftig wird die Regierung, nicht mehr die Gewerkschaft, das gesamte Arbeitsleben bis ins Letzte beherrschen.[1]

Ein neu geschaffenes Ministerium der Korporationen wird zur obersten Instanz über Leben und Tod jeder einzelnen Organisation, die zugleich Gewerkschaft und Standesorganisation sein soll.[1] Die Regierung kann diesen Körperschaften den Charakter einer öffentlich-rechtlichen Person verleihen, ihn aber auch jederzeit wieder entziehen.[1] Arbeitskonflikte dürfen nicht mehr durch Streiks gelöst werden; an ihre Stelle treten die ordentlichen Gerichte, deren Urteile nicht anfechtbar sind. Die übergeordneten Berufsverbände werden auf soziale und pädagogische Aufgaben beschränkt. Beobachter sehen hierin ein dezentralisiertes und führungsloses Gewerkschaftswesen, das sich dem Staat als willenloses Werkzeug anbietet.[1]

Die internationale Reaktion auf diese Entwicklungen ließ nicht lange auf sich warten. Auf der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf wurde das Mandat des faschistischen Arbeiterdelegierten, Edmondo Rossoni, nach einer heftigen Debatte mit 68 gegen 31 Stimmen bei 31 Enthaltungen bestätigt.[2] Dem Pariser Figaro zufolge erhob insbesondere der französische Delegierte Jouhaux energischen Protest und führte aus, das neue italienische Gesetz habe die gewerkschaftliche Unabhängigkeit in Italien sowohl rechtlich als auch tatsächlich aufgehoben.[2] Rossoni selbst verwahrte sich scharf gegen den Versuch, in der Konferenz den Prozess über ein ausländisches Regime zu führen, und forderte Respekt für sein Land und dessen Führer Mussolini.[2]

In Italien wird die Zukunft des neuen Systems als ungewiss angesehen. Kritiker befürchten, dass der Staat unter der Last der neuen Aufgaben moralisch Schaden nehmen und das Gewerkschaftswesen verkümmern könnte.[1] Nach einer Analyse der Deutschen Allgemeinen Zeitung wird die Entscheidung über den Erfolg nicht von der juristischen Konstruktion abhängen, sondern allein von der Persönlichkeit Benito Mussolinis, der als künftiger Korporationsminister vorgesehen ist.[1]