Die rumänische Regierung beabsichtigt, wie aus Bukarest verlautet, eine Reihe von Gesetzen auf dem Gebiet der Minderheitenfrage auszuarbeiten. Damit soll den lang gehegten Wünschen der nationalen Minderheiten Rechnung getragen werden.[1] Diese Maßnahmen betreffen insbesondere die Verhältnisse in Siebenbürgen, wo starke ungarische und deutsche Bevölkerungsteile leben.[1]
Ein zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist die Absicht, den zahlreichen Kirchenschulen das Öffentlichkeitsrecht zu verleihen.[1] Ihre Zeugnisse würden damit den Zeugnissen der staatlichen Schulen rechtlich vollständig gleichgestellt, was eine erhebliche Aufwertung für das ungarische und deutsche Schulwesen bedeutet.[1]
Ferner soll der Gebrauch der Minderheitensprachen vor den Verwaltungsbehörden nun offiziell gestattet und gesetzlich geregelt werden.[1] Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung auch den Gebrauch der Minderheitensprachen vor Gericht einschließen wird. Bisher ist dieser den Minderheiten nicht gestattet, obwohl sie nach den internationalen Verträgen einen Anspruch darauf besitzen.[1]
Besondere Bestimmungen sind für die ungarische Minderheit vorgesehen.[1] Demnach soll den Ungarn in Siebenbürgen das Hissen ihrer nationalen Fahne erlaubt werden — allerdings nur unter der Bedingung, dass diese gleichzeitig mit der rumänischen Fahne aufgezogen wird.[1] Nach Berichten aus der rumänischen Hauptstadt muss die ungarische Trikolore zudem im Mittelfeld das rumänische Staatswappen aufweisen.[1]