Der Sächsische Landtag befasste sich in seiner jüngsten Sitzung eingehend mit dem Verhältnis von Staat und Kirche.[1] Anlass waren mehrere Anträge der kommunistischen Fraktion, die auf eine strikte Trennung und die Einstellung aller staatlichen Mittel für die Religionsgemeinschaften abzielten.[1] Nach einer Grundsatzdebatte wurden die weitreichendsten Forderungen mit Mehrheit zurückgewiesen.[1]

Der kommunistische Abgeordnete Siewert begründete die Vorstöße mit einer scharfen Kritik an der Kirche, die er als „Feind des Fortschritts und der Arbeiterklasse“ bezeichnete.[1] Er erklärte, die Kirche betätige sich als Ergänzung der kapitalistischen Staatsgewalt und unterstütze reaktionäre Kräfte, wie etwa die Fürsten in der Frage der Vermögensauseinandersetzung.[1] Seine Fraktion fordere daher, dass sich der Staat aus allen Beziehungen zu den Kirchen lösen und die Zahlung öffentlicher Gelder an diese vollständig einstellen müsse.[1]

Für die Demokraten erwiderte der Abgeordnete Wehrmann, dass der Landtag nicht der geeignete Ort für weltanschauliche Auseinandersetzungen sei.[1] Er wies die kommunistischen Argumente als agitatorisch zurück und betonte, dass die Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaften definierte Rechte und Pflichten hätten.[1] Die Demokraten, so Wehrmann, strebten eine endgültige finanzielle Regelung zwischen Staat und Kirche an. Damit sollten derartige Debatten künftig vermieden werden.[1] Die vorliegenden Anträge zur Erleichterung des Kirchenaustritts seien aus seiner Sicht entweder unnötig, oder es fehle ihnen der Nachweis eines tatsächlichen Missbrauchs.[1]

Auch der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Sachs äußerte sein Bedauern darüber, dass weiterhin öffentliche Mittel an die Kirchen flössen; dies stelle ein Unrecht gegenüber Konfessionslosen dar.[1] Seine Fraktion werde daher keinen Pfennig mehr bewilligen, als rechtlich unabweisbar sei.[1] Hinsichtlich der finanziellen Auseinandersetzung erklärte er ein jüngst ergangenes Schiedsgerichtsurteil für den sächsischen Staat als rechtlich nicht bindend, da finanzielle Verpflichtungen nur durch ein Gesetz begründet werden könnten.[1]

Während die Anträge zur Beschränkung der kirchlichen Tätigkeit abgelehnt wurden, fand der Vorschlag zur Erhebung einer Statistik über die Zahl der Kirchenaustritte breitere Zustimmung.[1] Laut der Sächsischen Staatszeitung sahen auch die bürgerlichen Parteien ein Interesse daran, über das tatsächliche Ausmaß der Austrittsbewegung Klarheit zu gewinnen.[1]