Der Reichstag hat am Donnerstag den deutsch-russischen Freundschaftsvertrag, der als Berliner Vertrag bekannt geworden ist, in allen drei Lesungen angenommen.[1] Die Zustimmung erfolgte mit breiter Mehrheit quer durch die Parteienlandschaft. Dies unterstreicht die grundlegende Bedeutung, die diesem Vertragswerk von politischer Seite beigemessen wird. Reichskanzler Marx begründete die Vorlage vor dem Hohen Hause, da Außenminister Dr. Stresemann durch ein Unwohlsein verhindert war. Dieses hält ihn seit einigen Tagen im Zimmer fest.[2]

Der Kanzler führte aus, dass der Vertrag mit der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken nach der Verfassung an sich nicht der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften bedürfe.[2] Angesichts seiner besonderen politischen Bedeutung habe sich die Reichsregierung jedoch entschlossen, diese Zustimmung dennoch einzuholen, bevor der Austausch der Ratifikationsurkunden stattfindet.[2] Der eigentliche politische Sinn des Abkommens sei es, das deutsch-russische Verhältnis der neuen politischen Lage nach den Verträgen von Locarno anzupassen.[2]

Der sachliche Kern des Ausgleichs, der nun gefunden wurde, besteht darin, dass sich beide Länder eine unveränderte freundschaftliche Fühlung in politischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zusichern.[3] Sie verpflichten sich zudem zur Neutralität für den Fall, dass einer der Partner trotz eigenen friedlichen Verhaltens angegriffen oder zum Gegenstand einer aggressiven Wirtschaftspolitik dritter Mächte wird.[1][2] Damit werde, wie es aus Regierungskreisen heißt, keine neue politische Lage geschaffen. Vielmehr werde die bereits bestehende Lage geklärt.[3] Es handle sich um den vertraglichen Ausdruck jenes Standpunktes, den die deutsche Regierung stets, insbesondere auch während der Locarno-Verhandlungen, eingenommen habe.[3]

In der anschließenden Debatte erklärten Vertreter der großen Parteien ihre Zustimmung. Für die Sozialdemokraten sprach der Abgeordnete Breitscheid.[2] Der deutschnationale Abgeordnete Dr. Hoetzsch äußerte ebenfalls seine Zustimmung. Er führte aus, der Vertrag bewege sich in der Linie, die von seiner Partei immer gefordert worden sei.[2] Gegenüber der Bindung nach Westen sei nun wieder das nötige Gleichgewicht nach Osten gefunden worden.[2] Dr. Hoetzsch begrüßte, dass durch den Notenwechsel zwischen dem Auswärtigen Amt und dem russischen Außenminister die deutsche Auffassung zu Artikel 16 der Völkerbundsatzung von russischer Seite anerkannt worden sei, ohne dass von anderer Seite Einspruch erhoben wurde.[2]

Nach Angaben der Neuen Freien Presse besteht die deutsche Politik darin, eine Brücke zwischen Ost und West zu bilden.[1] Die Koexistenz der Locarno-Verträge und des Berliner Vertrages wird dabei als wichtige Sicherung für die friedliche Entwicklung in Europa angesehen.[1] Dr. Hoetzsch fasste die Haltung seiner Fraktion in dem Wunsch zusammen, dass die Missverständnisse mit Russland nun beseitigt seien und dass die Weiterführung dieser Politik zu einer intensiven wirtschaftlichen Zusammenarbeit führen möge.[2]