Der am gestrigen Sonntag abgehaltene Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der früheren deutschen Fürstenhäuser ist gescheitert. Obwohl eine überwältigende Mehrheit der teilnehmenden Wähler für den Gesetzentwurf der Linksparteien stimmte, wurde das für die Gültigkeit des Entscheids notwendige Quorum nicht erreicht.[1] Die Reichsverfassung schreibt vor, dass bei einem Volksentscheid die Mehrheit der Stimmberechtigten, also mindestens die Hälfte aller eingetragenen Wähler, zustimmen muss.[2] Dieses Ziel wurde mit rund 14,9 Millionen Ja-Stimmen bei weitem verfehlt, da hierfür etwa 20 Millionen Stimmen erforderlich gewesen wären.[1]
Nach den vorliegenden, nahezu endgültigen Ergebnissen stimmten 14.889.703 Wähler mit „Ja“, während sich lediglich 542.311 Wähler für ein „Nein“ aussprachen.[1] Die ungültigen Stimmen und die Nein-Stimmen hatten für den Ausgang jedoch keine rechtliche Bedeutung. Entscheidend war allein die Zahl der Ja-Stimmen, diese machte nur etwa 35 Prozent der Gesamtwählerschaft aus.[3] Damit ist der Gesetzentwurf, der bereits dem Volksbegehren zugrunde lag, endgültig abgelehnt. Das Verhältnis von Ja- und Nein-Stimmen war für das Ergebnis unerheblich.[2]
Die Beteiligung an der Abstimmung zeigte ein sehr uneinheitliches Bild. In den großen Städten und Industriegebieten war sie durchweg lebhaft. In den ländlichen Regionen, wo die Rechtsparteien zum Boykott der Abstimmung aufgerufen hatten, fiel sie hingegen äußerst gering aus.[3] In Berlin scheint die Beteiligung etwa 60 Prozent betragen zu haben. Besonders stark war die Zustimmung in den Arbeitervierteln, im bürgerlichen Westen lag sie hingegen nur bei durchschnittlich 30 Prozent.[4] Ähnliche Verhältnisse werden aus anderen Großstädten gemeldet.[3] So erreichte der Wahlkreis Berlin 942.654 Ja-Stimmen bei nur 31.077 Nein-Stimmen.[5] Auch Hamburg meldete mit 449.168 Ja-Stimmen ein klares Votum.[2] Besonders bemerkenswert ist der hohe Zuspruch in den rheinisch-westfälischen Wahlkreisen, die politisch stark vom Zentrum geprägt sind.[4]
Der Abstimmungstag selbst verlief im ganzen Reich ohne nennenswerte Störungen.[5][3] Aus Süd- und Westdeutschland wird ein ruhiger Verlauf gemeldet, begünstigt durch ausnahmsweise gutes Wetter im Westen.[5] Lediglich vereinzelt kam es zu kleineren Zusammenstößen. In Köln ereignete sich ein Zwischenfall zwischen Kommunisten, Reichsbannerleuten und Passanten, bei dem einige Personen verletzt wurden. In Halle und Leipzig musste die Polizei bei Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und Angehörigen des Stahlhelms eingreifen.[5] In der Pfalz und in Oberbaden blieb die Lage vollkommen ruhig. Die Beteiligung lag dort in vielen Gebieten nur zwischen 25 und 30 Prozent.[5]
Die politische Bewertung des Ergebnisses fällt in den verschiedenen Lagern erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Die Blätter der Linken betonen, dass fast 15 Millionen Wähler für eine entschädigungslose Enteignung gestimmt haben — eine große Kundgebung für die Republik und gegen monarchistische Bestrebungen.[4] Dieses Ergebnis, so wird argumentiert, sei ein klarer Auftrag an den Reichstag, die Frage der Fürstenabfindung nun rasch durch ein Gesetz zu regeln.[4] Auch gemäßigte rechte Blätter äußern sich zurückhaltend. So spricht der Berliner *Lokalanzeiger* zwar von einem Sieg, räumt aber ein, dass es kein entscheidender gewesen sei. Die *Deutsche Allgemeine Zeitung* begrüßt die Abwehr des „Vorstoßes gegen das Eigentum“, stellt jedoch ebenfalls das beträchtliche Ergebnis des Volksentscheids fest.[4]
Mit dem Scheitern des Volksentscheids geht die Zuständigkeit für die Regelung der Vermögensauseinandersetzung wieder vollständig auf den Reichstag über. Bereits für den morgigen Dienstag ist eine Beratung des Regierungsentwurfs im Rechtsausschuss angesetzt.[6] In den Kreisen des Zentrums und der Demokraten herrscht offenbar der feste Wille, die Angelegenheit noch vor der Sommerpause zu einem Abschluss zu bringen.[6] Es wird erwartet, dass die Sozialdemokraten dem Regierungsentwurf nun keine größeren Schwierigkeiten mehr bereiten werden. Den Deutschnationalen dürfte es wiederum schwerfallen, ein Kompromissgesetz abzulehnen, da sie sonst die Gefahr einer Parlamentsauflösung oder eines neuen Volksentscheids über den dann gemäßigteren Entwurf heraufbeschwören würden. Nach dem gestrigen Ergebnis wäre ein Erfolg eines solchen zweiten Volksentscheids sehr wahrscheinlich.[4]