Eine wichtige Neuordnung für die Einwanderung in die Vereinigten Staaten wird, wie verlautet, zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.[1] Künftig stellen ausschließlich die fünf amerikanischen Konsulate in Berlin, Hamburg, Bremen, Köln und Stuttgart die notwendigen Einwanderungs-Sichtvermerke für in Deutschland ansässige Auswanderer aus.[1]

Diese Maßnahme soll die Abläufe für Auswanderungswillige deutlich verändern.[1] Personen, die unter die Quote fallen, wie auch solche, für die keine Quotenbeschränkung gilt, werden vor ihrer Abreise in den genannten Konsulaten von amerikanischen Einwanderungsbeamten und Ärzten des amerikanischen Gesundheitsdienstes geprüft.[1] Die bisher übliche Untersuchung durch einen deutschen Amtsarzt entfällt.[1] Wenn ein Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt und keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, wird der Sichtvermerk erteilt.[1]

Die Neuregelung ist für die deutschen Auswanderer von erheblicher Bedeutung.[1] Nach Erteilung des Sichtvermerks haben sie deutlich größere Sicherheit, bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten zur Landung zugelassen zu werden.[1] Die Gefahr einer kostspieligen und enttäuschenden Zurückweisung wird dadurch wesentlich verringert.[1] Bei der Ankunft in New York oder Boston findet nur noch eine kurze ärztliche Prüfung an Bord des Schiffes statt.[1]

Die deutsche Einwanderungsquote für das am 1. Juli beginnende amerikanische Fiskaljahr bleibt unverändert bei 51.227 Personen.[1] Geschäftsreisende und Vergnügungsreisende sind von der neuen Regelung nicht betroffen; sie erhalten ihren Sichtvermerk weiterhin wie bisher bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat.[1]