Die langwierigen Verhandlungen über einen neuen deutsch-japanischen Vertrag stehen kurz vor einem erfolgreichen Abschluss, der für beide Länder von erheblichem gegenseitigem Vorteil sein dürfte.[1] Der deutsche Botschafter in Japan, Dr. Wilhelm Solf, teilte gegenüber Pressevertretern mit, dass er mit einer baldigen Einigung in den am heutigen Tage beginnenden Schlusssitzungen rechne.[1]
Sowohl auf deutscher als auch auf japanischer Seite wird die bevorstehende Unterzeichnung mit Zufriedenheit und Erleichterung aufgenommen.[1] In japanischen Kreisen wird allerdings die Auffassung vertreten, der Vorteil des Abkommens liege überwiegend auf deutscher Seite.[1] Zur Begründung wird angeführt, dass Deutschland seinen wichtigsten Exportartikel — Farbstoffe — wieder ungehindert nach Japan ausführen kann. Im Gegenzug wird für Japan der unbeschränkte Export von Sojabohnen und Sojaöl gesichert.[1]
Die Grundlage für das Abkommen bildet eine bereits ansehnliche Handelsbilanz. Nach Berichten des amerikanischen *Evening Star* belief sich der Wert der deutschen Ausfuhren nach Japan im Jahre 1925 auf insgesamt 356 Millionen Yen.[1] Dem standen japanische Exporte nach Deutschland in Höhe von 60 Millionen Yen gegenüber.[1] Der neue Vertrag soll diese Wirtschaftsbeziehungen jetzt auf eine dauerhafte Grundlage stellen.