Der Reichstag hat am Mittwoch die zweite Lesung des Gesetzentwurfes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürstenhäusern zum Abschluss gebracht.[1] Die Sitzung, die teils von heftigen Auseinandersetzungen begleitet war, führte zu einer Verschärfung der ursprünglichen Vorlage. Offen blieb jedoch die entscheidende Frage, ob das Gesetz in der dritten Lesung die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten wird.[1] Die politische Lage bleibt nach diesem Ringen im Parlament angespannt. Das Reichskabinett erörterte in einer bis in die späten Abendstunden dauernden Sitzung die möglichen Konsequenzen einer Ablehnung.[1]
Zu Beginn der Sitzung erregte die Mitteilung von Präsident Loebe Aufsehen, dass die Vorlage zur Verlängerung des sogenannten Sperrgesetzes, welches Gerichtsverfahren in der Abfindungsfrage aussetzt, nun dem Reichstag vorliege.[2] Der Reichsrat hatte dem Gesetz bereits zugestimmt.[2][3] Unmittelbar danach wurde die Debatte beim Paragraph 8 des Hauptgesetzes fortgesetzt. Dieser sieht den entschädigungslosen Fortfall von Zivillisten-, Krondotationsrenten und ähnlichen Ansprüchen vor.[3][1] Der im Ausschuss auf Betreiben der Sozialdemokraten verschärfte Paragraph wurde zum ersten Prüfstein des Tages.[1]
Der Abgeordnete Graf von Merveldt von den Deutschnationalen beantragte die ersatzlose Streichung der Bestimmung und bezeichnete sie als verfassungswidrigen Eingriff in die Unverletzlichkeit des Privateigentums. Dies führte zu erheblichem Lärm auf der linken Seite des Hauses.[2][3] Auch vonseiten der Bayerischen Volkspartei wurden Bedenken geäußert. Der Abgeordnete Dr. Pfleger erklärte, seine Fraktion stimme nur vorläufig zu und behalte sich eine endgültige Entscheidung für die dritte Lesung vor.[2][1] Trotz des Widerstands wurde Paragraph 8 schließlich mit den Stimmen der Regierungsparteien, der Sozialdemokraten und der Wirtschaftlichen Vereinigung angenommen.[2][3]
Eine weitere umstrittene Passage bildeten die Paragrafen 9 bis 12. Diese regeln die Zuteilung von Kulturgütern wie Theatern, Schlössern, Museen und Parkanlagen an die Länder.[2] Der Sozialdemokrat Dr. Rosenfeld kritisierte die vorgesehenen Entschädigungsregelungen als unbefriedigend. Er verwies auf das Beispiel des früheren Herzogs von Gotha, der in seinen Wäldern umfangreiche Holzfällungen vorgenommen habe. Diese seien als „Waldverwüstungen“ zu bezeichnen.[2][3] Er forderte daher, bei der Entscheidung besondere Rücksicht auf die Belange der Volksgesundheit zu nehmen.[3] Graf von Merveldt verlangte hingegen auch hier die Streichung der Paragrafen, da sie Eingriffe selbst in das unzweifelhafte Privatvermögen der Fürsten vorsähen.[1] Für das Zentrum verteidigte der Abgeordnete Schulte die Ausschussfassung.[2] Er führte aus, das Privateigentum der Fürsten solle erhalten bleiben. Bei Kulturgütern, die einst dem Volk zugänglich gemacht wurden, sei jedoch eine Enteignung gegen Entschädigung gerechtfertigt.[2] Diese Paragrafen wurden schließlich mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Wirtschaftlichen Vereinigung gegen Deutschnationale und Kommunisten angenommen, während sich die Sozialdemokraten der Stimme enthielten.[2]
Im weiteren Verlauf der Debatte wurden die Paragrafen zur Festlegung der Renten und zur Aufwertung von Ansprüchen behandelt.[4] Dr. Rosenfeld (SPD) kritisierte scharf die „unerhörten Aufwertungsurteile“ der Gerichte, die bis zu 1450 Prozent betragen hätten und im Volk große Erregung hervorriefen.[4] Ein Antrag seiner Fraktion, bei der Aufwertung stärker den ursprünglichen Goldmarkwert zu berücksichtigen, fand jedoch keine Mehrheit.[4] Ebenso wurde über den Paragrafen 18 debattiert, der eine Kapitalverschiebung ins Ausland verhindern soll.[4] Der Deutschnationale Lohmann forderte dessen Streichung, weil er die Mitglieder der Fürstenhäuser zu „Staatsbürgern zweiter Klasse“ mache und unter Polizeiaufsicht stelle.[4] Dem Hamburger Echo zufolge wurde diese Bestimmung gegen einen weitergehenden sozialdemokratischen Antrag von den Regierungsparteien angenommen.[4]
Besonders heftig war die Auseinandersetzung über die Ansprüche der sogenannten Standesherren — jener Familien, die bis 1806 reichsunmittelbar waren.[4] Dr. Rosenfeld rechnete vor, dass deren Rentenansprüche sich auf fast zwei Millionen Mark jährlich beliefen.[4] Er kritisierte insbesondere die Forderung des Landgrafen Friedrich von Thüringen, die sich auf den Verkauf „deutscher Landeskinder an das Ausland“ gründe und heute noch eine Rente von 600.000 Mark einbringen solle.[4] Die Sozialdemokraten forderten die vollständige Beseitigung dieser Renten, da die Regelung der Regierungsparteien nicht weit genug gehe.[4]
Das Schicksal des gesamten Gesetzes hängt nun von der Haltung der Sozialdemokratie ab, deren Fraktion am Abend zu einer entscheidenden Sitzung zusammentritt.[1] Eine Einigung ist bisher nicht erzielt worden.[1] Die Regierung übermittelte den Parteien eine Liste mit 24 Kandidatenvorschlägen für das vorgesehene Reichssondergericht, die jedoch keine Parlamentarier enthält.[1] Sollten die Sozialdemokraten zustimmen, könnten die Deutschnationalen durch eine geschlossene Gegenstimme die erforderliche Zweidrittelmehrheit noch immer verhindern.[1] Aus dem Berliner Tageblatt geht hervor, dass in deutschnationalen Kreisen die Furcht vor Neuwahlen groß ist. Daher bemühen sich diese Kreise, den Reichspräsidenten von einer möglichen Auflösung des Reichstags abzuhalten.[1] Die Regierung scheint entschlossen, die Konsequenzen aus einer Ablehnung des Gesetzes zu ziehen.[1]