Die nach wochenlangen, zähen Verhandlungen erarbeitete Regierungsvorlage zur Regelung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung mit den ehemals regierenden Fürstenhäusern ist am Donnerstagabend endgültig gescheitert.[1] Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion fasste in einer mehrstündigen, bis in die späten Abendstunden andauernden Sitzung den entscheidenden Beschluss, dem Kompromissgesetz in der dritten Lesung die Zustimmung zu verweigern.[2] Mit 73 gegen 38 Stimmen votierte die Fraktion für die Ablehnung der Vorlage, die als Versuch galt, nach dem gescheiterten Volksentscheid eine parlamentarische Lösung herbeizuführen.[1]
Die Entscheidung der Sozialdemokraten, die der Abgeordnete Wels am Freitag im Plenum begründen soll, stürzt die Regierungskoalition in eine schwere Krise und stellt die Frage nach der Zukunft des Reichstags mit neuer Dringlichkeit.[2] Unmittelbar nach dem Fraktionsbeschluss wurde die Forderung nach Auflösung der Volksvertretung und Ausschreibung von Neuwahlen erhoben.[1]
### Die Drohung des Reichskanzlers
Bereits im Laufe der Reichstagssitzung am Donnerstag sorgte eine Erklärung von Reichskanzler Dr. Marx für erhebliche Unruhe und Spannung im Hohen Hause.[3] Im Zusammenhang mit der Debatte über die Verlängerung des sogenannten Sperrgesetzes, das Gerichtsverfahren zwischen den Ländern und den Fürstenhäusern bis zum Inkrafttreten einer reichsgesetzlichen Regelung aussetzt, ließ der Kanzler eine kaum verhüllte Drohung vernehmen.[1] Sollte sich die Erwartung der Reichsregierung auf eine Annahme der Abfindungsvorlage nicht erfüllen, lege die Regierung auf eine Verlängerung der Sperrfrist keinen Wert mehr.[1] Diese Erklärung wurde im Plenum mit großer Aufmerksamkeit aufgenommen.[3]
Um seiner Warnung Nachdruck zu verleihen, erhob der Kanzler in seiner Eigenschaft als Abgeordneter persönlich Einspruch gegen eine sofortige dritte Lesung des Verlängerungsgesetzes, wodurch dessen endgültige Verabschiedung zunächst verhindert wurde.[1] Diese scharfe politische Geste verfehlte ihre Wirkung auf die Parteien nicht.[3] Die Absicht war unverkennbar: Sollte der Fürstenkompromiss fallen, wären die ordentlichen Gerichte wieder zuständig, was nach Auffassung vieler Juristen zu Urteilen zugunsten der Fürstenhäuser führen könnte. Dem *Berliner Tageblatt* zufolge interpretierten Blätter der Rechten wie die *Kreuz-Zeitung* die Worte des Kanzlers bereits dahingehend, dass die Regierung nach einem Scheitern keine neuen Schritte mehr unternehmen, sondern dem ordentlichen Gerichtsverfahren freien Lauf lassen werde.[2]
### Die Beweggründe der Sozialdemokratie
Die Sozialdemokratische Partei begründet ihren Schritt damit, dass die Regierungsparteien wesentliche Verbesserungsanträge abgelehnt und die fast 15 Millionen Stimmen des Volksentscheids vom 20. Juni unberücksichtigt gelassen hätten.[1] Der Kompromissentwurf sei in seiner gegenwärtigen Form „ungenügend“ geblieben.[1] Der *Vorwärts* verweist zudem auf die bevorstehenden Auseinandersetzungen in der Zollfrage.[2] Eine Nachgiebigkeit in der Fürstenfrage, so argumentiert das Zentralorgan der Partei, hätte die Position der Befürworter höherer Lebensmittelzölle für die kommenden Verhandlungen gestärkt.[2]
Aus sozialdemokratischen Kreisen verlautet, die Taktik des Zögerns sei bewusst gewählt worden, um den Deutschnationalen eine Zustimmung zu einem für die Republik noch ungünstigeren Kompromiss unmöglich zu machen.[1] Hätte die Fraktion sofort ihre Ablehnung erklärt, befürchtete man, wäre eine Einigung der bürgerlichen Mitte mit den Deutschnationalen zustande gekommen, die eine Zweidrittelmehrheit für eine fürstenfreundlichere Regelung ermöglicht hätte.[1]
### Ein Parlament in aufgelöster Stimmung
Die politische Nervosität entlud sich während der Sitzung auch in einem bezeichnenden Zwischenfall. Als der sozialdemokratische Abgeordnete Landsberg das Rednerpult betrat, rief der völkische Abgeordnete Weidenhöfer vernehmlich: „Der zweite Jude!“[3] Der amtierende Präsident, Dr. Bell, erteilte daraufhin einen Ordnungsruf.[3] Der spätere Einspruch Weidenhöfers gegen diese Maßregelung mit der Begründung, es habe sich um eine „einfache, wahrheitsgemäße Feststellung“ gehandelt, wurde vom Hause gegen die Stimmen der Völkischen und Deutschnationalen zurückgewiesen.[3] Der Zwischenruf des Abgeordneten von Graefe (Völkisch), „Also ist das Wort ‚Jude‘ eine Beleidigung!“, wurde von Präsident Löbe mit dem Satz erwidert: „Es kommt immer auf die Absicht an!“[3]
Die bürgerliche Presse reagierte mit Unverständnis und scharfer Kritik auf den Beschluss der Sozialdemokraten. Wie aus dem *Berliner Tageblatt* hervorgeht, wird die Entscheidung in Zentrumskreisen als ein „Sieg der Unvernunft“ bezeichnet.[2] Die Regierungskoalition steht nun vor einem Scherbenhaufen, und die politische Zukunft des Reiches ist offener denn je. Während die Sozialdemokratie auf Neuwahlen drängt, um dem Volkswillen Geltung zu verschaffen, ist es ungewiss, ob sich im Reichstag eine Mehrheit für die Auflösung finden wird.[1] Die kommenden Tage werden zeigen, ob die Regierung zurücktritt, die Auflösung betreibt oder einen anderen Ausweg aus dieser schwierigen Lage zu finden vermag.[1]