Der Reichstag hat am Freitag eine Novelle zum Handelsgesetzbuch angenommen, die den Kündigungsschutz für Angestellte spürbar erweitert.[1] Die Vorlage der Regierung sah ursprünglich vor, dass einem Angestellten über 40 Jahre mit mindestens fünfjähriger Betriebszugehörigkeit nur noch mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden dürfe, es sei denn, eine Abfindung wird gezahlt.[1][2]
Im Laufe der Debatte wurde dieser Entwurf, den Reichsarbeitsminister Dr. Brauns kurz begründete, jedoch erheblich verschärft.[1][2] Ein vom Abgeordneten Thiel (Deutsche Volkspartei) eingebrachter und schließlich angenommener Änderungsantrag dehnt die Fristen ohne Rücksicht auf das Lebensalter aus.[1] Demnach gilt künftig bei fünfjähriger Dienstzeit eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei achtjähriger Dienstzeit erhöht sie sich auf vier Monate und steigt bei längerer Zugehörigkeit auf bis zu sechs Monate.[1][2] Der Abgeordnete Aufhäuser (Sozialdemokraten) hatte zuvor kritisiert, dass in vielen Betrieben der Abbau älterer Angestellter dazu diene, Lohndruck auszuüben und ältere Beschäftigte durch billigere junge Kräfte zu ersetzen.[1]
Zudem nahm der Reichstag Entschließungen des Sozialpolitischen Ausschusses an, die die Regierung ersuchen, die Missstände bei Chiffre-Anzeigen zu beseitigen und Höchstzahlen für die Lehrlingshaltung im Handelsgewerbe zu prüfen.[1][2]