Die gescheiterte Regelung der Fürstenabfindung auf Reichsebene hat die politische Bühne Berlins in erhebliche Unruhe versetzt. Nun rückt Preußen in das Zentrum der aktuellen Vorgänge. Nachdem der Kompromissentwurf der Reichsregierung am Widerstand der beiden Flügelparteien zerbrach, steht die Auseinandersetzung um das Vermögen der Hohenzollern mit neuer Dringlichkeit wieder auf der Tagesordnung des preußischen Landtags.[1]
Der Versuch, eine reichseinheitliche Lösung zu finden, endete am Freitag im Reichstag mit einem Paukenschlag. In der dritten Beratung des Gesetzentwurfes erklärten sowohl der Abgeordnete Wels für die Sozialdemokraten als auch Graf von Westarp für die Deutschnationalen, dass ihre Fraktionen dem Gesetz die Zustimmung verweigern würden.[2] Angesichts dieser doppelten Ablehnung sah sich Reichskanzler Dr. Marx zu einem drastischen Schritt gezwungen. Er erklärte namens der Reichsregierung, dass man auf die Weiterberatung keinen Wert mehr lege, und zog den Gesetzentwurf zurück.[2]
Wie aus Regierungskreisen verlautet, hatte das Kabinett für den Fall einer Ablehnung durch nur eine der beiden Parteien die Reichstagsauflösung beim Reichspräsidenten beantragen wollen.[2] Da jedoch sowohl Sozialdemokraten als auch Deutschnationale den Entwurf zu Fall brachten, konnte eine Auflösung aus Sicht des Kanzlers keine Klärung der Lage mehr bewirken.[2] Die Regierung bot dem Reichspräsidenten daraufhin ihren Rücktritt an, wurde von diesem jedoch aus außenpolitischen Erwägungen ersucht, im Amt zu verbleiben.[2]
Die politische Kommentierung des Vorgangs fällt in der Hauptstadtpresse scharf aus. Besonders die Taktik der Sozialdemokratie stößt auf Unverständnis. Das *Berliner Tageblatt* wirft in einer Analyse die Frage auf, weshalb die Sozialdemokraten es den Deutschnationalen erleichtert hätten, die Verantwortung für die Ablehnung zu tragen.[3] Nach Ansicht der Zeitung beruht die Entscheidung weniger auf Überzeugung als auf der Sorge vor kommunistischen Agitatoren, die den Sozialdemokraten sonst Verrat am Volke vorgeworfen hätten.[3] Nahezu alle führenden Persönlichkeiten der Partei mit staatsmännischem Verstand widersetzten sich dem ablehnenden Beschluss; dennoch setzte sich die Mehrheit der Parteifunktionäre durch.[3] Die *Kölnische Zeitung* sieht die Schuld indes bei beiden Flügelparteien, die mit einer „Alles oder nichts“-Forderung jede vernünftige Politik verhinderten.[4] Sie kritisiert insbesondere die Deutschnationalen, da diese nicht gleichzeitig in einer republikanischen Regierung sitzen und monarchistische Kundgebungen pflegen könnten.[4]
Infolge des Scheiterns im Reich hat die Deutsche Volkspartei in Preußen umgehend die Initiative ergriffen. Laut der *Badischen Presse* ist im preußischen Landtag ein Antrag des Abgeordneten Dr. von Campe eingegangen.[1] Darin wird das preußische Staatsministerium aufgefordert, „schleunig eine Vermögensauseinandersetzung zwischen dem preußischen Staat und den Hohenzollern herbeizuführen“.[1] Ferner soll der Haushaltsausschuss des Landtags während der Verhandlungen fortlaufend informiert werden.[1] Dieser Vorstoß zielt darauf ab, die Angelegenheit nun auf dem Verhandlungsweg unmittelbar zwischen den Betroffenen zu klären — ein Weg, von dem viele meinen, dass er von Anfang an hätte beschritten werden sollen.[4]
Die rechtliche Grundlage für solche Verhandlungen wurde durch den Reichstag selbst geschaffen. Unmittelbar nach dem Debakel um das Abfindungsgesetz beschloss das Parlament ohne weitere Debatte die Verlängerung des sogenannten Sperrgesetzes bis zum 31. Dezember 1926.[2] Dieses Gesetz untersagt den Fürstenhäusern direkte gerichtliche Schritte zur Rückforderung ihres Vermögens und hält so den Druck aufrecht, einer Verhandlungslösung zuzustimmen.[4] Aus unterrichteten Kreisen verlautet, dass bis zum Herbst eine Vereinbarung zwischen Preußen und den Hohenzollern erwartet werde.[2] Damit wäre der weitaus größte Teil der Abfindungsfrage erledigt, da sich das Problem dann nur noch auf kleinere Länder wie Gotha beschränken würde.[2]