Der österreichische Nationalrat hat die ihm von der Regierung unterbreiteten Bankgesetzvorlagen dem Finanzausschuss zugewiesen.[1] Es handelt sich um zwei eng zusammenhängende Vorlagen: zum einen den Entwurf über die Bildung eines öffentlichen Fonds zur Sicherung der Spareinlagen bei Sparkassen sowie der Bucheinlagen bei öffentlichen Fonds und Anstalten, zum anderen die Vorlage über Schutzmaßnahmen für die in Schwierigkeiten geratene Zentralbank der Deutschen Sparkassen in Wien.[1]
Die Zentralbank-Vorlage sieht vor, dass die Regierung eine Haftungserklärung für die Einlagen der Bank abgibt.[1] Gleichzeitig wird für das Institut das Ausgleichsverfahren eröffnet und ein teilweises Moratorium für Forderungen an die Bank bis zum 31. Oktober dieses Jahres bewilligt, das nötigenfalls bis zum 23. Februar 1927 verlängert werden kann.[1] Einlagen gegen Einlagebücher sowie Kontokorrenteinlagen sollen dagegen fristgerecht zurückgezahlt werden.[1] Zum Ausgleichsverwalter ist das Kreditinstitut für öffentliche Unternehmungen bestellt worden.[1]
Die Vertreter der Landesverbände der Sparkassen Österreichs haben unterdessen beim Bundeskanzler und beim Finanzminister vorgesprochen und ernste Bedenken gegen das Einlagesicherungsgesetz geäußert.[1] In der parlamentarischen Aussprache über die beiden Bankvorlagen nutzte der Sprecher der Opposition die Gelegenheit zu einer ausführlichen Darstellung der Finanzskandale der Inflationszeit und griff dabei die Christlich-soziale Partei scharf an, die über die meisten dieser Skandale schützend ihre Hand gehalten habe.[1]