Der Preußische Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung die Frage der Erwerbslosenfürsorge eingehend beraten. Ausgangspunkt der Debatte war ein kommunistischer Antrag, der eine Erhöhung der Unterstützungssätze um 50 Prozent, die Abschaffung der Karenzzeit sowie die Gleichstellung jugendlicher Erwerbsloser forderte.[1][2] Ferner sollten Länder und Gemeinden berechtigt sein, aus eigenen Mitteln Zulagen zu gewähren, die über die reichsgesetzlich festgelegten Sätze hinausgehen.[1]
Der Hauptausschuss hatte bereits am Mittwochabend über die vorliegenden Anträge beraten. Abgeordneter Leidig (DVP) bezweifelte, dass die Anträge praktische Wirkung entfalten könnten, da eine reichsgesetzliche Regelung angesichts der Vertagung des Reichstags erst Mitte November möglich sei. Er verwies zudem darauf, dass die Gemeinden zum größten Teil leistungsunfähig seien; beim kommunistischen Antrag handele es sich lediglich um Agitation.[1] Abgeordneter Heilman (SPD) begrüßte demgegenüber die Möglichkeit, über den Weg der Anleihe die produktive Erwerbslosenfürsorge großzügig auszugestalten.[1]
In der Plenardebatte berichtete Abgeordneter Kilian (KPD) über die Ausschussverhandlungen, worauf Abgeordneter Kollwitz (KPD) scharf angriff: Die Abgeordneten erhielten ihre Diäten für die Ferien vorausgezahlt, wollten aber nicht einmal eine einmalige Beihilfe von 100 Mark für die Erwerbslosen zugestehen.[2] Dem Vorwärts zufolge erwiderte Abgeordneter Fries-Siegen (SPD) auf diese Kritik, dass Reden allein den Arbeitslosen nicht helfen könnten.[2]
Nach Ablehnung der kommunistischen wie der deutschnationalen Änderungsanträge nahm der Landtag schließlich einen vom Ausschuss abgeänderten sozialdemokratischen Antrag an.[1][2] Darin wird das Staatsministerium ersucht, die Fürsorge für erwerbslose Jugendliche besser zu regeln sowie sofort ein umfangreiches Programm für Notstandsarbeiten aufzustellen. Als vorgesehene Maßnahmen nennt der Beschluss unter anderem die Kultivierung von Moor- und Ödländereien, Meliorationsarbeiten, Aufforstungen, Straßen- und Wasserbauten sowie den Neubau von Staubecken und Talsperren — vorrangig in den vom Hochwasser geschädigten Gebieten.[1] Zugleich ersucht der Landtag das Staatsministerium, die Gemeinden mit Nachdruck anzuhalten, Notstandsarbeiten in größtem Ausmaß in Angriff zu nehmen.[1]
Volkswohlfahrtsminister Härtsiefer erklärte zum Abschluss der Sitzung, die Erwerbslosenfrage beschäftige das Ministerium fortgesetzt. Sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt würden, werde die produktive Erwerbslosenfürsorge auf das energischste durchgeführt.[3] Kritisch merkte er an, dass es unerträglich sei, wenn Arbeitgeber die von den Arbeitnehmern einbehaltenen Erwerbslosenbeiträge zurückhielten.[3]
Parallel zu diesen parlamentarischen Vorgängen hat der Reichsarbeitsminister aufgrund eines Reichsgesetzes vom 25. Juni die Arbeitsnachweisämter zu einer statistischen Erhebung über die Erwerbslosenfürsorge verpflichtet. Dem Harburger Tageblatt zufolge soll die Auswertung der Ergebnisse dem Präsidenten der Reichsarbeitsverwaltung obliegen; vorrangig soll die Frage geklärt werden, welche Wirkung die etwaige Einführung eines Lohnklassensystems hätte.[3] Die beteiligten Arbeitgeber sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet und müssen die Fragekarten bis spätestens 20. Juli an die öffentlichen Arbeitsnachweise zurücksenden.[3]