Die seit dem 12. Juli in Aachen nach kurzer Unterbrechung wieder aufgenommenen deutsch-belgisch-luxemburgischen Grenzverhandlungen sind gestern Nachmittag durch die Unterzeichnung eines Abkommens über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr beendet worden.[1][2] Die Unterzeichnung erfolgte in der hiesigen Regierung durch die beiderseitigen Delegationsleiter.[2]

Das Abkommen gewährt in erheblichem Umfang Zollbefreiungen für jenen Warenaustausch, der im Interesse der Grenzbevölkerung liegt — insbesondere für die Bewirtschaftung der unmittelbar an der Grenze gelegenen Grundstücke.[1][3] Es handelt sich damit um eine praktische Regelung, die dem täglichen Wirtschaftsleben der Grenzbewohner auf beiden Seiten zugutekommen soll.[3]

Da das Abkommen noch der Zustimmung der Parlamente beider Seiten bedarf, dürfte es kaum vor Ende dieses Jahres in Kraft treten.[1][2] Aus dem Westfälischen Merkur geht hervor, dass bei den Verhandlungen auch Artikel 256 des Versailler Vertrags als Bezugsrahmen eine Rolle spielte.[3]