Vor dem Schöffengericht in Berlin-Schöneberg wird in Kürze ein Strafprozess verhandelt, der die rechtlichen Grenzen der verlegerischen Freiheit im Umgang mit der Religion berührt. Wie die Sächsische Staatszeitung unter Berufung auf den Montagmorgen meldet, steht der Berliner Verleger und Buchhändler Albert Bock im Zentrum der Anklage.[1] Bock hat das bekannte, bereits im Jahre 1845 zum ersten Mal erschienene historische Werk Pfaffenspiegel neu verlegt und der Öffentlichkeit in einer neuen Ausgabe zugänglich gemacht.[1]

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verleger vor, sich durch diese Publikation der öffentlichen Beschimpfung der römisch-katholischen Kirche schuldig gemacht zu haben.[1] Nach Angaben der Berichte erstreckt sich die Anklage — die laut der Staatszeitung ursprünglich auf Meldungen der Buchwochenschrift Das Tagebuch zurückgeht — ausdrücklich auch auf die Herabwürdigung der spezifischen Einrichtungen und Gebräuche der katholischen Kirche.[1]

Ein antiklerikaler Text, dessen historische Entstehung mehr als acht Jahrzehnte zurückliegt, beschäftigt somit in der Gegenwart noch immer die Strafjustiz. Dies verleiht dem Fall eine besondere rechtliche Note. Der Prozess vor dem Schöffengericht Berlin-Schöneberg wird klären müssen, inwieweit die Neuauflage einer alten Streitschrift aus der Zeit des Vormärz unter die strafrechtlichen Bestimmungen zur Religionsbeschimpfung fällt.[1]