Der Budapester Kommunistenprozess hat mit harten Zuchthausstrafen für die Hauptangeklagten geendet.[1] Wie die Deutsche Allgemeine Zeitung meldet, sperrte die Polizei am Tag der Urteilsverkündung sämtliche Zufahrtsstraßen zum Gerichtsgebäude weiträumig ab.[2] Das Gericht verurteilte Matthias Rakosy zu achteinhalb Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Amtsverlust.[3] Von der Haftstrafe gelten zehn Monate durch die Untersuchungshaft als verbüßt.[2] Zoltán Weinberger erhielt acht Jahre Zuchthaus, Karl Öry (Károly Őry) vier Jahre und Ignaz Gögös (Ignác Gögös) dreieinhalb Jahre.[1][3] Katharina Hamann wurde zu über zwei Jahren verurteilt, während der auf sozialdemokratischer Grundlage stehende Stephan Vagi eine einjährige Gefängnisstrafe erhielt.[1][4] Laut dem Harburger Tageblatt wurden von den insgesamt mehr als siebzig Angeklagten etwa zwanzig freigesprochen.[3]
Bei der Bemessung der Strafen ging der Gerichtshof nach Angaben der Neuen Freien Presse davon aus, dass die Angeklagten große Arbeitermassen zu umstürzlerischen Zwecken organisieren wollten.[5] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass hinter den legalen Zielen die Absicht der Dritten Internationale stand, die bürgerliche Ordnung zu vernichten.[3] Der Vorwärts, der das Verfahren als reines ‚Gesinnungsurteil‘ kritisiert, hebt die Argumentation des Staatsanwalts Miskolzy hervor.[1] Dieser hatte erklärt, Ungarn befinde sich mit Russland formal noch im Kriegszustand, weshalb kommunistische Betätigung zugleich Landesverrat bedeute.[1] Die Verteidigung — insbesondere Rakosys Anwalt Dr. Lengyel — habe sich hingegen schwach gezeigt und mehr eingeräumt, als ein wirksames Plädoyer vorgelegt.[1] Dagegen verteidigte sich der Angeklagte Vagi leidenschaftlich und betonte, dass die Arbeiter kein Pöbel seien.[1]
Während der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu erheblichen Tumulten.[4] Rakosy rief: „Es lebe die gesetzmäßige ungarische kommunistische Partei", woraufhin Weinberger und andere Verurteilte in Hochrufe auf die Kommunistische Internationale einstimmten.[2] Wegen dieses Verhaltens verhängte der Vorsitzende gegen den Angeklagten Zeiner dreitägigen Einzelarrest mit Fasten und gegen Rakosy zwei Tage Dunkelarrest.[3] Sowohl die Staatsanwaltschaft, die eine Verschärfung der Strafen fordert, als auch die Verteidiger haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.[3][4]