Am späten gestrigen Nachmittag, exakt um 19 Uhr, fand im Gebäude des französischen Außenministeriums am Quai d'Orsay ein diplomatischer Akt statt, der für die zukünftige Gestaltung der europäischen Wirtschaftsbeziehungen von kaum zu unterschätzender Bedeutung ist.[1] Zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen Republik wurden zwei weitreichende Wirtschaftsabkommen feierlich unterzeichnet.[2] Für die deutsche Delegation setzten der Botschafter Leopold von Hoesch und Ministerialdirektor Posse ihre Unterschriften unter die Dokumente. Auf französischer Seite unterzeichneten Außenminister Aristide Briand sowie Handelsminister Maurice Bokanowski.[3] Wie die Badische Presse berichtet, handelt es sich bei dem einen Vertrag um ein auf die Dauer von sechs Monaten befristetes vorläufiges Handelsabkommen, während das zweite Dokument eine detaillierte Teilvereinbarung über den Warenaustausch zwischen Deutschland und dem Saargebiet darstellt.[1] Aus Berliner amtlichen Stellen ist über den Verlauf der allerletzten Sitzungen noch nichts Authentisches bekannt. Es verlautet jedoch bereits, dass das Provisorium einen bedeutend größeren Umfang hat, als man zunächst in Regierungskreisen annahm.[1]
Der Abschluss dieses Vertragswerkes markiert das Ende von ausgesprochen zähen und schwierigen Verhandlungen; deren schleppender Gang drohte wiederholt zu stocken.[4] Die deutsche Abordnung stand vor der Herausforderung, mit einem Verhandlungspartner zu verhandeln, dessen Land sich in einer schweren Währungskrise befand.[5] Nach Angaben des Westfälischen Merkurs erklärte der französische Handelsminister Bokanowski gegenüber einem Vertreter des Pariser Blattes Petit Parisien, dass die anhaltende Zurückhaltung der deutschen Seite vor allem in der Unbeständigkeit der französischen Währung und der Entwertung des Franken begründet gewesen sei.[6] Die jüngst vorbereiteten Stabilisierungsmaßnahmen der französischen Regierung hätten diese Hindernisse beseitigt.[6]
Einer der zentralen Streitpunkte während der monatelangen Konferenzen war die Frage der Zollsätze. Die deutsche Delegation vertrat ausdrücklich den Standpunkt, dass die Einfuhr deutscher Waren nicht als Instrument zur Sanierung der französischen Staatsfinanzen durch überhöhte Goldzollsätze dienen dürfe.[5] Die Tarife, die Frankreich anwenden will, müssten vielmehr dem inneren Großhandelsindex des Landes entsprechen.[5] Dem Harburger Tageblatt zufolge konnte Deutschland in dieser Frage der Zollbindung einen vollen Erfolg erzielen und eine zufriedenstellende Lösung durchsetzen.[5] Gegenüber dem kleineren Abkommen vom vergangenen Winter wurde ein Fortschritt erzielt: Der französische Franken muss nun eine Kursabschwächung von dreißig Prozent aufweisen, bevor die französische Regierung berechtigt ist, die Zollsätze für deutsche Waren heraufzusetzen. Zuvor lag diese Grenze bei nur zwanzig Prozent.[5] Auch die Neue Freie Presse bestätigt diesen Kompromiss, wonach Frankreich für eine ausdrücklich festgelegte Liste deutscher Erzeugnisse erst bei einer entsprechenden Steigerung des Großhandelsindex regulierend eingreifen darf.[4]
Inhaltlich regelt der neue Vertrag den Warenverkehr für zahlreiche Güter, die für die Ausfuhr beider Länder von erheblichem Interesse sind.[1] Auf französischer Seite profitiert insbesondere die Landwirtschaft von den deutschen Zugeständnissen. Nach Berichten des Figaro erhält Frankreich für Obst, insbesondere frische Weintrauben, sowie für Gemüse, Orangen, Mandarinen und Zitronen vertragliche Vorteile.[7] Ebenso fallen viele landwirtschaftliche Erzeugnisse der französischen Kolonien unter diese begünstigten Bedingungen.[7] Die Einfuhr dieser Produkte nach Deutschland ist nunmehr im Regelfall frei. Lediglich für Hopfen und Käse wurden Kontingentierungen vereinbart.[7] Neben dem Agrarsektor hat die französische Diplomatie für ihre heimische Industrie weitere Erleichterungen erzielt; das Berliner Tageblatt hebt insbesondere Seidenfabrikate und Automobile hervor.[2] Der Pariser Figaro ergänzt diese Aufzählung um die Bereiche Damenkonfektion, Damenschuhe, Handschuhe, Hutmacherei sowie die Parfüm- und Seifenindustrie.[7]
Im Gegenzug ist die Liste der deutschen Waren, die nun vom Vorzugszoll oder der Meistbegünstigung auf dem französischen Markt profitieren, deutlich umfangreicher.[2] Dies berücksichtigt, dass der deutsche Exportmarkt ausgedehnter ist und der weltweite Absatz derzeit schwierig bleibt.[2] Neben landwirtschaftlichen Produkten, Möbeln und Spielsachen erlangt die deutsche Industrie umfassende Konzessionen. Nach Angaben der Neuen Freien Presse profitieren vor allem die Bereiche Holz- und Lederverarbeitung, chemische Fabrikation, Elektroindustrie und Maschinenbau.[4] Auch die Papierindustrie, Glaserei und Keramikherstellung sowie die Optik erhalten durch das Abkommen Vorteile.[7] Nach dem Berliner Tageblatt ließ sich die deutsche Delegation bei der Auswahl dieser Warengruppen von einem sozialpolitischen Gesichtspunkt leiten: Durch eine Steigerung der Ausfuhr in der elektrotechnischen, chemischen und Maschinenindustrie — Branchen mit besonders hoher Beschäftigtenzahl — soll der drohenden Arbeitslosigkeit im kommenden Winter begegnet werden.[2]
Gleichwohl blieben bei der vertraglichen Regelung wesentliche Industriezweige ausgespart. Weil eine Einigung nicht möglich war, mussten bestimmte Artikel vorläufig vom Geltungsbereich des Abkommens ausgenommen werden.[4] Dazu zählt auf beiden Seiten die gesamte Textilindustrie, insbesondere die Verarbeitung von Baumwolle und Wolle.[4][7] Die deutsche Delegation behielt sich auf diesem Gebiet Zugeständnisse vor, um bei späteren Verhandlungen über einen endgültigen Handelsvertrag noch über wichtige Kompensationsobjekte zu verfügen.[2] Auf französischer Seite gilt der Ausschluss der gewöhnlichen Weine als die größte Lücke, da die Pariser Unterhändler auf diesen Punkt besonderen Wert gelegt hatten.[2][7] Auch die französische Schwerindustrie muss den definitiven Vertrag abwarten, um den deutschen Markt wiederzuerlangen.[7] Einige deutsche Fabrikate, darunter bestimmte Farbstoffe, unterliegen weiterhin dem allgemeinen französischen Zolltarif.[7]
Das zweite in Paris unterzeichnete Dokument beschäftigt sich besonders mit dem Saargebiet. In diese Teilvereinbarung wurden zahlreiche Fragen des Warenverkehrs zwischen Deutschland und der Saarregion übernommen, die bereits vor einem Jahr ausgehandelt wurden, aber bislang nicht in Kraft getreten waren.[1] Da die betroffenen Warengruppen in engem sachlichen Zusammenhang mit dem Hauptvertrag stehen, war eine parallele Regelung notwendig.[3] Um die wirtschaftlichen Beziehungen weiter zu festigen, enthält das neue Vertragswerk außerdem klare Bestimmungen über das Niederlassungsrecht.[1] Die Unterhändler vereinbarten, den Staatsangehörigen und Gesellschaften beider Länder ein gerechtes Statut einzuräumen, das in steuerlichen Angelegenheiten für Rechtssicherheit sorgen soll.[7] Die Geltung dieser Regelung erstreckt sich nach Figaro auch auf die französischen Kolonien, Protektorate und Mandatsgebiete.[7]
Das Abkommen wird, sofern die parlamentarische Ratifizierung rechtzeitig erfolgt, bereits am 20. August in Kraft treten.[2] Einer dem Vertrag beigefügten Erklärung zufolge wollen beide Regierungen möglichst bald zu einem endgültigen Handelsvertrag gelangen und die Verhandlungen unverzüglich wieder aufnehmen, sobald der neue französische Zolltarif veröffentlicht ist.[7] Minister Bokanowski fasste die Bedeutung der Pariser Unterzeichnung dahingehend zusammen, dass dieses Abkommen einen wichtigen Schritt zur Befriedung Europas darstelle und die Aufnahme freundlicher Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich fördere.[6]