Auf dem Kongress der International Law Association in Wien, an dem etwa 300 vorwiegend englische und amerikanische sowie 80 deutsche Delegierte teilnehmen, stand die Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofes zur eingehenden Debatte.[1] Dieser soll künftig strafbare Handlungen während eines Krieges sowie Friedensverbrechen eines Staates gegen einen anderen aburteilen.[1] Die bisherigen Entwürfe für das neue Gremium wurden von dem französischen Delegierten Bellot vorgetragen.[1]

Im Verlauf der Aussprache kam eine bemerkenswert deutschfreundliche Stimmung zum Durchbruch. Dies zeigte sich insbesondere, als der englische Delegierte Sir Graham Bower — ein aus der Marine hervorgegangener Verwaltungsjurist und ehemaliger Gouverneur von Mauritius — für die Deutschen eintrat.[2][1] Er sprach sich entschieden gegen den Antrag auf Einrichtung eines Weltgerichts aus.[2] Die Kriegsgeschichte aller Zeiten beweise, dass strafbare Handlungen fast regelmäßig mit bewaffneten Konflikten verbunden seien.[2][1] Niemals hätte England eingewilligt, Offiziere vor ein fremdes Gericht zu stellen, wenn diese im Kriegsinteresse gegen Gesetze verstoßen hätten.[2] Bower nahm die deutsche Armee gegen die oft erhobenen Kriegsanschuldigungen in Schutz. Sie habe, so betonte er, „eine ganze Reihe trefflicher Eigenschaften bewiesen“.[2] Er erklärte außerdem, er habe volles Vertrauen in die nationalen deutschen Gerichte, und sprach aus: Es gebe „noch Richter in Berlin“ und — direkt an den Präsidenten des Reichsgerichts gewandt — „noch Richter in Leipzig“.[2][1]

Unter lebhafter Bewegung der Versammlung erhob sich daraufhin Reichsgerichtspräsident Dr. Simons und dankte dem Vorredner für dessen unerwartete Worte.[2][1] Er erklärte, der Errichtung eines internationalen Gerichtes im Prinzip nicht abgeneigt zu sein, da es sich eben nicht um ein fremdes, sondern um ein internationales Forum handeln würde.[2][1] Die Deutschen hätten keinen Grund, einem solchen Strafgericht auszuweichen, sofern die Besetzung des Gerichts wirklich neutral sei.[2][1] Eine erhebliche Schwierigkeit ergebe sich jedoch aus dem juristischen Grundsatz, dass es keine Strafe ohne ein sie bestimmendes Gesetz geben könne.[2][1] Derzeit existiere jedoch kein internationales Strafgesetzbuch.[2][1] Man könnte allerdings, so Simons, nach dem Muster des internationalen Prisengerichtshofes künftig einen Ausweg schaffen.[2] Dem stimmten auch der italienische Delegierte Professor Ferri sowie ungarische Vertreter zu. Sie unterstützten das Projekt einer internationalen Gerichtsbarkeit allerdings unter Vorbehalten.[1]