Auf dem diesjährigen Kongress der International Law Association, der gegenwärtig unter dem Vorsitz von Lord Phillimore in Wien stattfindet, beraten die Teilnehmer über den internationalen Schutz des Privateigentums und die Rechte der nationalen Minderheiten. Wie die Neue Freie Presse ausführt, beschäftigen sich die versammelten Rechtsgelehrten damit mit jenen Gruppen, die als Stiefkinder der Nachkriegszeit gelten.[1]

Dem Harburger Tageblatt zufolge berichtete Professor Bellot zunächst über die Vorschläge des zuständigen Ausschusses, die in vier zentralen Grundsätzen zusammengefasst wurden.[2] Diese betonen die allgemeine Anerkennung des Rechtsgrundsatzes, dass Privateigentum nur gegen angemessene Entschädigung enteignet werden darf.[2] Dies solle ebenso für den zwischenstaatlichen Rechtsverkehr gelten.[2] Ferner fordere man, dass jeder Staat das Eigentum vor diskriminierenden Maßnahmen schützt und anerkennt, dass auch in den Friedensverträgen eine Entschädigung für enteignetes feindliches Privateigentum vorgesehen ist.[2]

In der anschließenden Aussprache ergriff der Präsident des deutschen Reichsgerichts, Dr. Simons, das Wort. Aus der Sächsischen Staatszeitung geht hervor, dass Simons den ersten drei Grundsätzen zustimmte; sie entsprächen bereits dem Landrecht Friedrichs des Großen.[3] Allerdings formulierte er einen ausdrücklichen Vorbehalt gegenüber den Regelungen in den Friedensverträgen.[3] Die Mittel, mit denen die Verfasser dieser Verträge versucht hätten, den Grundsatz der Entschädigung durchzusetzen, lasse sich mit dem bisherigen Völkerrecht kaum vereinbaren.[3] Simons kritisierte, dass die Siegerstaaten sich von ihrer eigenen Entschädigungsverpflichtung frei machten, indem sie dem unterlegenen Staat die Schuldnerrolle zuschrieben und ihn zugleich durch andere harte Bestimmungen zahlungsunfähig machten.[3] Ein solches Vorgehen verursache großes Unrecht und lasse den Gläubiger mit einem ruinierten Schuldner zurück.[1] Nach längerer Aussprache nahm die Versammlung die Grundsätze an. Sie ergänzte sie um einen Zusatz Lord Phillimores, der die in den Friedensverträgen vorgesehenen Methoden der Entschädigung ausdrücklich für unbefriedigend erklärte.[3]

Im weiteren Verlauf der Verhandlungen kam es zu einer bemerkenswerten Auseinandersetzung über indirekte Enteignungen. Die Neue Freie Presse berichtet über einen Vorstoß des Wiener Rechtsanwalts Dr. Trnka, der das österreichische Mietrecht kritisierte.[1] Er führte aus, dass die Beschränkungen einer stillschweigenden Enteignung gleichkämen und das ausländische Eigentum gefährdeten. Daher müssten solche Maßnahmen als völkerrechtswidrig abgelehnt werden.[1] Unterstützung fand Trnka bei Vertretern aus Lausanne und Warschau. Diese verlangten ebenfalls eine Verurteilung von Gesetzen, welche das Privateigentum in indirekter Weise beeinträchtigen.[1]

Lord Phillimore lehnte es jedoch ab, über Einzelfragen der nationalen Gesetzgebung ohne vorherige genaue Prüfung zu urteilen, zumal die Versammlung sich im betreffenden Land als Gast aufhalte.[1] Auf Antrag des Pariser Professors Brunet beschloss der Kongress, das Komitee zum Schutze des Privateigentums neu einzusetzen. Es solle prüfen, wie sich Eigentumsbeschränkungen in den europäischen Ländern völkerrechtlich auswirken.[1]

Neben den juristischen Erwägungen pflegt der Kongress den diplomatischen Austausch. Am Vorabend bereitete Vizekanzler Dr. Waber den Delegierten einen Empfang im Schloss Schönbrunn.[1] In seiner Ansprache hob Waber laut der Neuen Freien Presse hervor, dass das Schloss einst wechselnde Bündnisse und kriegerische Konflikte der europäischen Mächte erlebt habe, während die versammelten Juristen nun bemüht seien, einen zuverlässigen Zusammenhang des Rechts unter den Völkern herzustellen.[1]