Die Entscheidung über den endgültigen Standort für das geplante Reichsehrenmal entwickelt sich zunehmend zu einer Debatte von nationaler Tragweite.[1] Im Mittelpunkt der Diskussionen steht derzeit der Dammbachgrund bei dem thüringischen Badeort Berka, der etwa zwölf Kilometer südlich von Weimar im Ilmtal liegt.[1]

Wie die Kölnische Zeitung in einer ausführlichen Betrachtung schildert, bietet das abgeschiedene Gelände auf den ersten Blick ein zwingendes Bild des Todesfriedens.[1] Der Weg von Weimar in den idyllischen Erholungsort führt durch das grüne Tal, vorbei an einem Kalkwerk und hinab an die gewundene Flusslinie der Ilm.[1] Wo ein in roten Sandstein gemeißelter Hirsch an eine alte Legende erinnert, zweigt der Pfad in den Hain von Berka ab.[1] Die Landschaft dort trägt durch den dichten Tannenwald fast nordische, herbe Züge.[1] Nach dem Willen der Frontkämpferverbände soll diese Waldesstille künftig ein ‚Tal der Toten' bilden, um die im Weltkrieg Gefallenen würdig zu ehren.[1]

Allerdings regt sich entschiedener Widerspruch, insbesondere von den Befürwortern der rheinischen Pläne.[1] Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der eigentümliche Zauber des Geländes leicht einen trügerischen Eindruck erwecken könne.[1] Die Nadelhölzer besitzen nur eine begrenzte Lebensdauer, und bereits heute zeugen erste Kahlschläge von forstwirtschaftlichen Eingriffen.[1] Die Kritiker befürchten, dass die erhabene Stimmung durch den künftigen Axtschlag an überalterten Bäumen unwiderruflich zerstört und der Waldfrieden unter forstwirtschaftlichen Maßnahmen begraben werden könnte.[1]

Darüber hinaus mahnt das rheinische Blatt zur Mäßigung in der öffentlichen Auseinandersetzung.[1] Die Stimme der Frontkämpfer dürfe keinesfalls in einen anmaßenden Befehlston verfallen, der ihr zur Stunde noch anhafte.[1] Das Reichsehrenmal sei eine ernste Angelegenheit des gesamten deutschen Volkes.[1] Daher müsse die Platzfrage durch reifliches Überlegen und echte Überzeugung gelöst werden, damit die schlussendliche Entscheidung von der Nation auch innerlich anerkannt werde.[1]