Der berühmte Clown Grock hat beschlossen, einen gerichtlichen Prozess gegen den jungen Schauspieler Pizani anzustrengen, nachdem dieser ihn in einem Film und einer Revue überaus erfolgreich imitiert hatte.[1] Wie der Pariser Figaro meldet, betrachtet Grock seine Gesten, seine Mimik und seine besonderen Intonationen als sein unantastbares Eigentum. Die Exklusivität dieses künstlerischen Ausdrucks will er nun vor den Gerichten durchsetzen.[1] Die Ankündigung dieses Rechtsstreits hat in Theaterkreisen erhebliche Aufregung hervorgerufen. Die Beobachter sind daraufhin in zwei gegensätzliche Lager zerfallen: in die ‚Grockisten‘ und die ‚Pizanisten‘.[1] Die Zeitung bemerkt mit einem Anflug von Ironie, dass es keine eigene Clown-Abteilung beim Völkerbund gibt, weshalb die Parteien sich an die ordentliche Justiz wenden müssen.[1]
Die grundlegende juristische Frage, die sich den Richtern dabei stellen wird, ist, inwieweit ein Künstler das Recht besitzt, seine Mitmenschen daran zu hindern, seine Züge und Ausdrucksformen zu übernehmen.[1] Dem Figaro zufolge ist Grocks prozessuales Vorhaben jedoch wenig aussichtsreich.[1] In einem offenen Appell wird der Künstler daran erinnert, dass die Tradition der Clowns selbst stark von historischen und internationalen Einflüssen geprägt ist, vom spanischen Gracioso bis zum britischen Humor.[1] Das Blatt rät ihm dringend davon ab, sein Sternentrikot gegen die schwarze Robe eines Advokaten oder das Barett eines Richters einzutauschen.[1] Es empfiehlt vielmehr, Grock solle als unbestrittener Fürst der Fantasie auf der Bühne bleiben und nicht versuchen, eine unbedeutende Rolle im Justizpalast zu übernehmen.[1]