Nach tagelangen Verhandlungen in der Lohnfrage des Ruhrbergbaus hat der eingesetzte Schiedsausschuss unter dem Vorsitz des Schlichters Oberlandesgerichtsrat Dr. Joetten am Freitag seinen Schiedsspruch gefällt.[1][2] Der Zechenverband sprach umgehend die Ablehnung der Entscheidung aus. Damit steht das rheinisch-westfälische Industrierevier vor einem neuen Tarifkonflikt.[1] Die Bergarbeiterverbände möchten, wie das Berliner Tageblatt berichtet, den Spruch ungeachtet der Unzufriedenheit in ihren Reihen annehmen. Sie beabsichtigen nun, beim Reichsarbeitsminister einen Antrag auf Verbindlichkeitserklärung zu stellen.[3] Wenn der Minister einem solchen Schritt nachkäme, hätte der Lohnkonflikt im Ruhrbergbau sein vorläufiges Ende gefunden.[3]
Die von Dr. Joetten verkündete Neuregelung sieht vor, dass die derzeit geltende Lohnordnung unter strikter Berücksichtigung eines kürzlich erzielten Teilabkommens ab dem 1. September 1926 weiterläuft.[4] Die Schichtlöhne für den Zimmerhauer werden dabei von bisher 7,00 Mark auf 7,30 Mark und für ungelernte Arbeiter von 5,60 Mark auf 5,85 Mark festgesetzt.[3] Bezüglich der angelernten Kräfte meldet der Vorwärts einen neuen Satz von 6,65 Mark.[4] Der Lohn des Vollhauers im Gedinge soll im Durchschnitt der einzelnen Schachtanlagen künftig 8,40 Mark betragen.[2] Die Erklärungsfrist für die streitenden Parteien läuft am heutigen 28. August um 1 Uhr ab.[1]
Die Schlichterkammer begründete ihren Richtspruch, der einer Lohnerhöhung von rund vier Prozent entspricht, ausführlich mit der besonderen wirtschaftlichen Situation der Branche.[4] Nach Angaben des Berliner Tageblatts unterscheidet sich die Lage im Bergbau derzeit wesentlich von der Entwicklung in anderen Industrien.[3] Zu den Besserungsansätzen, die aus der sogenannten Rationalisierung und aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen stammen, kommt als wesentliches Moment die Auswirkung des englischen Bergarbeiterstreiks hinzu.[3][4] Die deutschen Zechen hätten diese unverhoffte Konjunktur ein Vierteljahr lang unter den alten, für sie vorteilhaften Lohnbedingungen genutzt.[4] Im Juli sei sogar die beste Monatsförderung des Rekordjahres 1913 überschritten worden. Im August hätten sich diese außergewöhnlichen Ergebnisse noch weiter verbessert.[3] Folglich habe der Bergarbeiter, so der Tenor der Schlichter, einen berechtigten Anspruch darauf, dass sein Lohn wieder dem Friedensreallohn angenähert werde.[3][4]
Auch auf Arbeitnehmerseite herrscht jedoch keine ungeteilte Freude. Nach Angaben des Vorwärts befriedigt der Schiedsspruch die Bergarbeiter nicht, da die Verbände ursprünglich eine Erhöhung der Lohnsätze um 10 bis 15 Prozent beziehungsweise 0,80 Mark täglich für alle Arbeitergruppen gefordert hatten.[3][4] Die Arbeitgeber hingegen sahen ihre Anträge auf Einführung von Spannungslöhnen sowie auf Erweiterung der Randzechenklausel abgewiesen.[3][4] Außerhalb der strittigen Lohnfrage konnten die Parteien, wie die Kölnische Zeitung berichtet, lediglich einige technische Änderungen an der Lohnordnung vereinbaren. Diese waren zwingend durch neuere bergpolizeiliche Vorschriften erforderlich.[2] Sollte der Reichsarbeitsminister dem Antrag der Gewerkschaften stattgeben und den Schiedsspruch für verbindlich erklären, würde die neue Lohnordnung bis mindestens Ende April 1927 in Kraft bleiben und so den Frieden in den Zechen vorerst sichern.[3]