Mit augenfälliger Eile bereitet das Reichskabinett derzeit eine umfassende gesetzliche Neuregelung der sogenannten Kleinkaliberfrage vor.[1] Bislang gestattet die Gesetzgebung praktisch jedem Bürger den Erwerb und das Führen derartiger Waffen, sofern er über die nötigen finanziellen Mittel verfügt.[1]
Wie das Hamburger Echo in scharfer Form kritisiert, haben insbesondere rechtsgerichtete Gruppierungen und die einstigen Putschverbände von dieser juristischen Freiheit ausgiebig Gebrauch gemacht. Sie rüsteten sich systematisch für innere Auseinandersetzungen.[1] Die verfassungstreue Bevölkerung blieb hingegen weitgehend wehrlos.[1] In letzter Zeit habe jedoch auch in den Reihen der Republikaner das Interesse am Schießsport zugenommen.[1] So habe das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold zwar eine generelle Bewaffnung seiner Gliederungen abgelehnt, den einzelnen Mitgliedern jedoch den privaten Erwerb von Kleinkaliberwaffen gestattet.[1] Laut dem sozialdemokratischen Blatt ist genau diese Entwicklung der Anlass für das plötzliche Eingreifen der Reichsregierung.[1]
Die in Vorbereitung befindliche Gesetzesvorlage aus dem Ressort von Reichsinnenminister Wilhelm Külz — der sein Amt einst dem politischen Druck bayerischer Monarchisten verdankte — stößt bei der parlamentarischen Linken auf massiven Widerstand.[1] Dem Vernehmen nach plant Külz kein generelles Schießverbot, sondern lediglich eine Einschränkung für explizit politische Vereine.[1] Diese sollen künftig nur noch ein Gewehr auf zwanzig oder dreißig Mitglieder besitzen dürfen.[1] Die Gegner des Entwurfs bemängeln, dass sich rechtsradikale Wehrverbände ohnehin als „unpolitisch" deklarieren und somit von den neuen Bestimmungen unbehelligt bleiben würden. Gleichzeitig werde der republikanischen Arbeiterschaft die Bewaffnung systematisch erschwert.[1]
Nach Auffassung der Kritiker wäre ein vollständiges Verbot des Kleinkaliberschießens die einzig praktikable Lösung.[1] Ausnahmen — etwa für Jäger oder Bewohner abgelegener Gehöfte — dürften nur nach strengster behördlicher Prüfung für den Einzelfall erteilt werden.[1] Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat bereits angekündigt, das Vorhaben als reaktionäres Polizeigesetz zu bekämpfen und den Plan des Innenministers im Parlament zu Fall zu bringen.[1]