Zwischen dem Reichsfinanzministerium und dem Generalagenten für die Reparationszahlungen ist ein weitreichendes Abkommen über die künftigen deutschen Leistungen zustande gekommen.[1] Wie der Pariser Temps meldet, betrifft die Neuregelung die zusätzlichen Haushaltszahlungen des dritten und vierten Reparationsjahres, die im Rahmen des sogenannten kleinen Besserungsscheins vorgesehen waren.[2] Die bisherige Dawes-Regelung knüpfte diese Zusatzleistung an den Ertrag der verpfändeten Steuern. Deren Aufkommen lag bereits im ersten Jahr mit 1,7 Milliarden Mark deutlich über dem maßgeblichen Schwellenwert.[2] Ein Inkrafttreten der Zusatzbelastung galt somit als sicher.[1] Dieser variable Zuschlag, der sich auf bis zu 500 Millionen Mark hätte belaufen können, wird nun durch eine einmalige, feststehende Pauschale von 300 Millionen Mark ersetzt.[1][3]

Die Gesamtleistung Deutschlands erhöht sich damit in dem am 1. September begonnenen dritten Reparationsjahr von 1,2 auf 1,5 Milliarden Mark.[1][2] Der Westfälische Merkur berichtet, dass der Reparationsagent für diese Vorauszahlung einen erheblichen Rabatt gewährt hat.[1] Die Zahlung wird in zwölf Monatsraten geleistet, beginnend am 5. Oktober mit sieben Raten zu je 18 Millionen Mark; darauf folgen fünf Raten zu 34,8 Millionen Mark.[1] Zur Wahrung der Stabilität der deutschen Währung wird diese gesamte Zusatzleistung nicht als reiner Bartransfer erbracht.[1] Stattdessen soll der Betrag vollständig in Form von Sachlieferungen erbracht werden.[1] Dabei rechnet man insbesondere mit umfangreichen Aufträgen für die geplante Elektrifizierung in Frankreich und Belgien. Dies soll es dem Reich zugleich ermöglichen, Beschäftigungsprogramme im Inland umfassend zu fördern.[1][2][4]

Für den Reichsetat bedeutet der Kompromiss eine erhebliche Erleichterung. Ohne dieses neue Abkommen wären die Jahresleistungen von 1,2 Milliarden Mark im dritten Jahr sprunghaft auf 2 Milliarden Mark im vierten und auf 2,75 Milliarden Mark im fünften Jahr gestiegen.[2] Das jetzige System mildert diesen Anstieg auf 1,75 beziehungsweise 2,5 Milliarden Goldmark ab.[2] Nach Berechnungen der Finanzverwaltung ergeben sich konkrete Einsparungen von 37,8 Millionen Mark für das laufende Rechnungsjahr, 58 Millionen für 1927 und über 104 Millionen Mark für 1928.[1][2] Zugleich wird die Liquidität der Reichskasse gestärkt, da künftig durch eine geänderte Verrechnung der verpfändeten Abgaben — darunter Zölle sowie Tabak- und Biersteuer — der Kontrollkommissar auf die bisherige temporäre Einbehaltung verzichtet.[1] Unterdessen konnte das zweite Reparationsjahr formal abgeschlossen werden: Eine Restüberweisung der Reichsbahn in Höhe von 45 Millionen Goldmark erfüllte die Annuität von 1,22 Milliarden Mark.[2]

In der heimischen Wirtschaft fand die diplomatische Lösung positive Aufnahme. Auf der Tagung des Reichsverbandes der Deutschen Industrie in Dresden verteidigte Reichsfinanzminister Peter Reinhold das Abkommen nachdrücklich.[5] Dem Hamburger Echo zufolge erhielt der Minister von den versammelten Industriellen lebhaften Beifall, als er sich entschieden gegen eine Neuaufrollung der Aufwertungsfrage aussprach.[6] Hinsichtlich der Reparationen stellte Reinhold klar, er werde den Dawesplan mit voller Loyalität erfüllen, solange dies wirtschaftlich notwendig sei.[5] Er hob jedoch die Verpflichtung hervor, die Staatsausgaben konsequent an die Einnahmen anzupassen, und schloss mit der Überzeugung, dass sich die Welt eines Tages gegen die drückenden Reparationszahlungen zur Wehr setzen werde.[5][6] Geheimrat Duisberg und Geheimrat Kastl dankten dem Minister im Namen der Wirtschaftsführer ausdrücklich für seine entschiedene Haltung und den erfolgreich verhandelten Kompromiss.[6]