Das Kabinett der Nationalen Einigung unter Ministerpräsident Raymond Poincaré hat weitreichende Maßnahmen zur Umgestaltung der öffentlichen Verwaltung und Justiz beschlossen.[1] Wie der Temps berichtet, haben Innenminister Albert Sarraut und Justizminister Louis Barthou hierfür die Initiative ergriffen, mit dem Ziel, den Staatsapparat tiefgreifend zu verschlanken.[1] Regierungsnahe Kreise betonen, dass ein gewöhnliches Parteikabinett, das ständigen politischen Rücksichten unterworfen wäre, Einschnitte dieser Tragweite niemals gewagt hätte.[1] Nun aber haben sich Minister aus allen parlamentarischen Lagern zusammengefunden. Sie wollen den gordischen Knoten der Verwaltungskosten durchschlagen.[1]
So sollen die bisherigen Präfekturräte durch regionale Verwaltungsräte ersetzt werden. Dadurch reduziert sich deren Anzahl auf ein Viertel.[1] Dieser Schritt geht im Wesentlichen auf ein Projekt des vormaligen Ministers Pierre Marraud zurück. Das Vorhaben zielte darauf, dem Land gut besetzte lokale Verwaltungsbehörden mit weitreichenden Befugnissen zu verschaffen.[1] Noch einschneidender ist die von Barthou durchgesetzte Justizreform. Sie greift Forderungen auf, die führende Geister seit Jahren erheben.[1] Dem Temps zufolge werden die Bezirksgerichte vollständig aufgelöst.[1] Künftig bleibt als erstinstanzliche Gerichtsbarkeit allein das Departementgericht bestehen; bei hohem Geschäftsanfall kann dieses in Kammern unterteilt werden.[1] Parallel dazu ist eine erhebliche Verringerung der Zahl der Friedensrichter durch Ausweitung ihrer Amtsbezirke sowie die Schließung der meisten Gefängnisse vorgesehen.[1] Die betroffenen Beamten und Richter sollen laut den Plänen der Regierung nicht entlassen werden, sondern auf künftige Vakanzen warten. Deshalb dürften sich die finanziellen Einsparungen erst allmählich bemerkbar machen.[1]
Eine besondere Hürde bildete die Frage der ministeriellen Justizbeamten, insbesondere der Anwälte und Gerichtsvollzieher.[1] Ein staatlicher Aufkauf ihrer Ämter schied aus finanziellen Gründen aus.[1] Das neue Dekret belässt daher ihre Positionen innerhalb ihrer bisherigen territorialen Zuständigkeit.[1] In seinem Bericht an den Staatspräsidenten rechtfertigt Barthou dieses Vorgehen mit klaren Worten: „Der gegenwärtige Zustand unserer Finanzen erlaubt es nicht, diese Lösung ins Auge zu fassen.“[1] Die privaten Belange, so respektabel sie auch seien, dürften das allgemeine Interesse nicht vereiteln.[1] Er mahnte zudem zur Eile: „Es ist Zeit, und es gibt Stunden, die man nicht ungenutzt verstreichen lassen darf.“[1]
Die Befürworter der Neuregelung verweisen nachdrücklich auf den technischen Fortschritt. Das Frankreich des Jahres 1926 sei nicht mehr mit jenem der napoleonischen Ära vergleichbar.[1] Eisenbahn, Automobil, Telegrafie und Telefon hätten die Entfernungen so verringert, dass eine Vielzahl lokaler Gerichtsbarkeiten unnötig erscheine.[1] Der Temps fordert daher eine rasche und konsequente Umsetzung, bevor sich organisierter lokaler Widerstand formieren kann. So sollen die Reaktionen betroffener Kreise möglichst gering gehalten werden.[1]
In der Pariser Presse findet das entschlossene Vorgehen der Regierung breite Zustimmung. Nach Angaben des Figaro lobt Lucien Romier zwar die Kühnheit der beiden Minister, bedauert jedoch, dass den kleinen Städten nicht wenigstens das Gericht als Ausgleich für den Verlust ihrer Unterpräfektur belassen wurde.[1] Aus der Zeitung L'Oeuvre geht ferner hervor, dass es sich bei den Beschlüssen nicht lediglich um Maßnahmen zur Haushaltskürzung handelt.[1] Vielmehr stehe Frankreich am Beginn einer sachlich begründeten und notwendigen Neuordnung seiner gesamten Administration.[1] Das Parlament, so schließen die Beobachter, sei nun aufgerufen, diese Akte der Exekutive zu ratifizieren, statt sie durch zahlreiche Änderungsanträge in ihrer Wirksamkeit zu schwächen.[1]