Die französische Regierung treibt den Umbau der staatlichen Verwaltung und der Justiz mit Nachdruck voran. Wie der Figaro berichtet, haben die Minister bei einer Zusammenkunft im Élysée-Palast beschlossen, die massiven Proteste aus den Départements und Gemeinden gegen die Schließung lokaler Gerichte zurückzuweisen.[1] Die im Gesetz vom 3. August verankerten Maßnahmen sollen ohne Verzögerung in Kraft treten. Einen Aufschub bis zum Zusammentritt der Kammer lehnten die Minister einstimmig ab.[1] Im Zuge der Neuordnung veröffentlichte das amtliche Gesetzblatt zudem ein Dekret. Danach werden die gewählten Mitglieder der aufgelösten Arrondissement-Räte in die Vertretungen der aufnehmenden Bezirke integriert.[1] Parallel ist die administrative Verschmelzung der Verwaltung für direkte Steuern mit der Registraturverwaltung vorgesehen. Dieser Plan geht bereits auf frühere Amtszeiten des Ministerpräsidenten Poincaré zurück und wurde kürzlich von einem Expertenkomitee erneut empfohlen.[1]
Die Aufhebung zahlreicher lokaler Gerichtsbezirke stößt in der Provinz jedoch auf erheblichen Widerstand. Nach Angaben des Figaro beklagen Kommunalpolitiker die drohende Lähmung ihrer Städte. Sie warnen zudem vor der Abwanderung zahlreicher Bürger in größere Ballungszentren.[1] Ein besonders deutliches Beispiel für die als verfehlt empfundene Planung der Pariser Behörden ist die korsische Stadt Sartène.[1] Da die Insel ein unzureichendes Verkehrsnetz hat, dauert die Reise von Sartène nach Ajaccio in unzuverlässigen Automobilen acht Stunden.[1] Ein Landwirt aus Solenzara benötigt für den Weg zum neuen Hauptgericht sogar zwei volle Tage, um dort als Zeuge erscheinen zu können.[1] Deshalb wird gefordert, Sartène von dem Streichungsdekret auszunehmen, zumal Korsika bereits Sonderregelungen bei Steuern und Zöllen hat.[1]
Ein heikles juristisches und soziales Problem bleibt die Zukunft der betroffenen Ministerialbeamten. Laut dem Temps handelt es sich bei den Gerichtsschreibern und Anwälten nicht um gewöhnliche Staatsdiener. Vielmehr sind sie Inhaber ehemals gekaufter Ämter und dürfen deshalb nicht ohne Entschädigung durch einen einfachen Verwaltungsakt enteignet werden.[2] Die Kanzlei des Justizministers Louis Barthou hat ein strenges Kompensationsmodell erarbeitet.[2] Die Gerichtsschreiber der aufgelösten Arrondissement-Gerichte sollen den Kaufpreis ihrer Posten zurückerhalten.[2] Die Finanzierung dieser Ausgleichszahlungen wird den Amtsträgern der fortbestehenden Gerichte auferlegt, ähnlich wie es bereits bei der Reduzierung von Notariaten gehandhabt wurde.[2]
Die lokalen Anwälte behalten zwar ihren Wohnsitz, verlieren jedoch durch die Schließung ihres bisherigen Gerichts häufig einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitsgrundlage.[2] Dem Temps zufolge erwägt die Regierung, diesen Juristen zu gestatten, künftig auch vor den verbleibenden Tribunalen aufzutreten und damit mit den jeweiligen dort ansässigen Anwaltskammern zu konkurrieren.[2] Um die weiten Wege zu den neuen Gerichten zu erleichtern, plant das Justizministerium, über das Ressort für öffentliche Arbeiten bei den Eisenbahngesellschaften vorzusprechen. Ziel ist es, neue Fahrpläne und Anschlusszüge speziell für die Gerichtstage einzurichten.[2] Der Figaro bemerkt hierzu ironisch, künftig könnten sogar eigens Bussen eingerichtet werden, die für Zwangsversteigerungen noch rechtzeitig zum nächsten Justizpalast fahren.[1] Es steht außerdem der Vorschlag im Raum, an den Hauptgerichten besondere Kammern für Verfahren der aufgelösten Bezirke einzurichten. Diese Kammern sollen nur an ein oder zwei festgelegten Tagen pro Woche tagen.[2] Ein Beauftragter der auswärtigen Anwälte könnte dann zu günstigen Bedingungen den Kontakt zum Gericht aufrechterhalten.[2]
Um diese einschneidenden Veränderungen abzumildern, sucht die Regierung jetzt das Gespräch. Justizminister Barthou wird am kommenden Montag die Präsidenten der Appellationsgerichte versammeln, um die offenen Fragen der Neuorganisation zu erörtern.[2][1] Ziel des Treffens ist es, einen praktikablen Weg zu finden, der die berechtigten beruflichen Interessen der betroffenen Justizangestellten wahrt.[2]