Das juristische Nachspiel des aufsehenerregenden Magdeburger Mordprozesses gegen den Täter Schröder nimmt immer größere Ausmaße an.[1] Wie das Hamburger Echo meldet, sind die Disziplinarverfahren gegen zentrale Figuren der damaligen Untersuchung nun in vollem Gange.[2] Im Zentrum des Skandals steht der Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Dr. Kölling, dessen eklatante Fehler das Verfahren schwer belastet hatten.[1] Um seine Verfehlungen zu vertuschen, hatte Kölling einen formalen Protestbrief mit seinem eigenen Namen unterzeichnet. Dieser war ihm in Wahrheit von Landgerichtsdirektor Hoffmann förmlich diktiert worden.[1] Auch gegen Hoffmann läuft nun ein Disziplinarverfahren.[2] Der zuständige Kriminalkommissar Ten Holt, der in Teilen der Presse auch Denhold genannt wird, wurde derweil vorläufig beurlaubt und sieht ebenfalls einem Verfahren entgegen.[2]
Ein weiterer Nebenschauplatz der Affäre betrifft den Industriellen Haas.[2] Während der Ermittlungen hatte Schröder durchsichtige Andeutungen über angebliche Verbindungen zu Haas fallen lassen. Damit wollte er offenbar Verwirrung stiften.[1] Der Industrielle hat nun eine Klage wegen Verleumdung gegen den zum Tode verurteilten Mörder angestrengt. Haas beabsichtigt aufzuklären, wer seinen Namen in das Verbrechen hineingetragen hat.[2] Das Berliner Tageblatt erinnert daran, dass Schröder auf direkte Nachfrage des Vorsitzenden vor Gericht selbst einräumen musste, dass er niemals konkret behauptet habe, Haas kenne ihn.[1] Damit widerlegte der Angeklagte seine eigenen Einlassungen.[1]
Trotz dieser klaren Faktenlage versucht ein Teil der Rechtspresse, das Geschehen weiterhin für parteiliche Zwecke auszunutzen.[1] Zeitungen wie die Deutsche Zeitung und die Deutsche Tageszeitung treten unablässig als Verteidiger Köllings auf.[1] Nach Angaben des Berliner Tageblatts verzerren diese Blätter die Tatsachen erheblich, indem sie etwa behaupten, nicht die Arbeit der Herren Busdorf und Hörsing habe den Mord aufgedeckt, sondern die Tätigkeit des „vielgeschmähten“ Untersuchungsrichters Kölling.[1] Anstatt das eigene Fehlurteil einzugestehen, werden Parolen wie „Schützt die Justiz“ ausgegeben. Tatsächlich jedoch richtet sich die Kritik gegen Severing.[1] Es wird deutlich, dass aus blinder Gegnerschaft zur Republik heraus innenpolitische Brunnenvergiftung betrieben wird.[1]
Der Fall wirft zugleich ein bezeichnendes Licht auf die gesellschaftlichen Zustände und die Anfälligkeit weiter Teile der Justiz für akademischen Schein.[3] Dem Vorwärts zufolge hatte der Mörder aus Großrottmersleben die reaktionäre Mentalität seiner Umgebung präzise erfasst.[3] Schröder nutzte die studentische Scheinverbindung „Alania“ als Sprungbrett, um sich mit falschen Schmissen und grotesken Biernamen den Respekt der Justizbeamten zu erschleichen.[3] In einer Atmosphäre, die militärischen Drill, einen reaktionären Korpsgeist und scheinheilige Unterwürfigkeit höher einschätzt als rechtsstaatliche Prinzipien, ließ sich die Justiz von einem Kriminellen täuschen.[3] Dass ein verurteilter Falschspieler der „amtlich abgestempelten Intelligenz“ scheinbare Zeugendienste leisten konnte, ist das eigentliche Armutszeugnis dieses Verfahrens.[3]